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Patientendaten-Streit: BinDoc klagt gegen Datenschutzaufsicht
BinDoc geht gegen den LfDI Baden-Württemberg vor. Im Kern geht es um die Anonymisierung von Patientendaten.
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Der Tübinger Analyse-Dienstleister BinDoc geht gerichtlich gegen eine Auskunftsanordnung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI), Prof. Tobias Keber, vor. Wie die Behörde heise online mitteilte, hat das Unternehmen einstweiligen Rechtsschutz beantragt und Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart erhoben.
Hintergrund ist ein Konflikt (PDF), der sich seit mehr als zwei Jahren hinzieht. Es geht um die Frage, ob BinDoc Daten aus Millionen Krankenhausfällen von hunderten Kliniken wirksam anonymisiert oder ob es sich weiterhin um personenbezogene Gesundheitsdaten handelt, deren Nutzung strengen Regeln unterliegt. Eine abschließende Klärung steht bis heute aus. Zwei Gutachten, mit denen BinDoc seine Position in einem Abmahnschreiben von 2024 untermauerte, hat das Unternehmen weder dem Netzwerk Datenschutzexpertise noch heise online auf Nachfrage vorgelegt. Und das Urteil des Gerichts der Europäischen Union, auf das sich BinDocs Anwälte damals maßgeblich stützten, hat der Europäische Gerichtshof inzwischen aufgehoben.
Der LfDI bestätigte gegenüber heise online, dass die Behörde BinDocs Anonymisierungstool sowie die damit verbundenen Datenflüsse untersucht. Ob die an BinDoc übermittelten Datensätze anonymisiert oder lediglich pseudonymisiert und damit weiterhin personenbezogen im Sinne der DSGVO sind, sei die „Kernfrage des laufenden behördlichen Verfahrens“, erklärt der LfDI. Details zum Ergebnis der Prüfung nennt die Behörde wegen des laufenden Verfahrens nicht.
Gegenstand der Klage ist eine Anordnung des LfDI, Informationen bereitzustellen. Nach Art. 58 Abs. 1 lit. a DSGVO können Aufsichtsbehörden Verantwortliche anweisen, ihnen „alle Informationen bereitzustellen, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind“.
heise online hatte bereits 2024 über das Gutachten des Netzwerks Datenschutzexpertise und dessen Vorwürfe berichtet. Nach der Abmahnung von BinDocs Anwälten hat heise online keine Unterlassungserklärung abgegeben. Um den Sachverhalt nicht auf Grundlage einseitiger, nicht überprüfbarer Unterlagen weiterzuführen, setzte die Redaktion den Beitrag zunächst aus und drängte auf eine Bewertung durch die zuständige Datenschutzbehörde.
Die von BinDoc angeführten Gutachten wollte das Unternehmen nur unter einer Geheimhaltungsvereinbarung vorlegen, was heise online ablehnte: Eine Prüfung, über deren Ergebnisse nicht berichtet werden darf, ist für eine Redaktion keine belastbare Grundlage. Die behördliche Klärung dauert inzwischen zwei Jahre an.
Ausgelöst hatte den Streit ein Gutachten des Netzwerks Datenschutzexpertise vom Juni 2024. Die Autoren Thilo Weichert, früherer Datenschutzbeauftragter Schleswig-Holsteins, und Karin Schuler kamen darin zu dem Schluss, BinDoc verarbeite „keine anonymen, sondern personenbeziehbare sensitive und dem Patientengeheimnis unterliegende Daten“. BinDoc wies dies über die Kanzlei Hogan Lovells zurück und mahnte eine Berichterstattung darüber ab. (Abmahnschreiben von Hogan Lovells vom 16. Juli 2024, liegt heise online vor). Zur Untermauerung der eigenen Position verwies das Unternehmen im Abmahnschreiben auf zwei eigens eingeholte Gutachten, eines von einem Rechtsanwalt Seiler, eines von der Kanzlei Dierks+Company.
Beide Gutachten sind bis heute nicht öffentlich zugänglich. Nach Angaben des Netzwerks Datenschutzexpertise legte BinDoc sie diesem trotz wiederholter Anfragen nicht vor. Auch heise online erhielt auf Nachfrage keine Gutachten oder wesentlichen Auszüge daraus.