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App-Store-Vorschlag von Apple: EU lobt Änderungen – will aber beobachten
Nach einer „Non-compliance“-Entscheidung der EU hat Apple im App Store nachgebessert. Nun kam eine Antwort aus Brüssel – positiv, aber vorsichtig.
App-Store-Icon vor wolkigem Hintergrund: Hat Apple den EU-Streit nun beigelegt?
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Nachdem Apple am Dienstag neue Vorschläge zur Provisions- und Geschäftspolitik in seinen europäischen App-Store-Läden vorgelegt hat, kam es nun zu einer ersten Reaktion der EU-Kommission. In einer Stellungnahme, die unter anderem dem Irish Independent vorliegt, heißt es, Brüssel begrüße die Änderungen der Bedingungen. Diese seien auf einen „engen Dialog“ zwischen der Kommission und Apple zurückzuführen und eine direkte Folge des „Non-compliance“-Beschlusses, der im April 2025 im Rahmen des Digital Market Act (DMA) ergangen war – und mit hohen Strafzahlungen durch Apple verbunden ist.
Die EU-Kommission hatte sich unter anderem an den sogenannten Steering-Terms gestört, über die Apple festlegt, wie App-Anbieter Nutzer zu anderen Zahlungswegen leiten dürfen. Auch die von Apple eingeführten Möglichkeiten der alternativen App-Marktplätze sagten der Kommission nicht zu. Mit Apples Ankündigung wird die Kommission nun die „effektive Umsetzung“ überwachen, so ein Sprecher.
Im Rahmen des DMA hätten EU-Nutzer das vollständige Recht auf alternative App-Vertriebswege. Der Sprecher lobte unter anderem, dass es künftig nur noch ein einziges „Business Terms“-Regime bei Apple gibt, egal auf welche Art eine App vertrieben wird, also Apples App Store, alternative Marktplätze oder Web. Damit habe es auch eine „signifikante Reduktion und Vereinfachung“ der App-Store-Gebühren gegeben. Apple hatte unter anderem die (für viele Entwickler verwirrende) Core Technology Fee gestrichen, die jetzt als Core Technology Commission nur noch vergleichsweise vereinfacht auftaucht.
Ab dem 1. Oktober 2026 sollen die neuen Bedingungen und Gebühren gelten und EU-Entwicklern das Leben leichter machen. Es gibt dann wie erwähnt nur noch eine Ausfertigung der Geschäftsbedingungen. Die Entscheidung für eine Art der „Terms“ entfällt. Dies gilt über alle Bereiche hinweg, also auch bei In-App-Käufen.
Apple soll zuletzt unter den Änderungen der Preisstruktur, die in vielen Ländern durch Regierungen verlangt wird, gelitten haben. Der Konzern erhofft sich nun mehr Klarheit, die vereinfachten „Terms“ gelten mithin als eine Art Notbremse, um das lukrative Dienstegeschäft zu erhalten. Ob App-Entwickler wirklich profitieren, bleibt abzuwarten – grundsätzlich sparen sie zumindest einige Prozentpunkte. So schrumpft die In-App-Kauf-Gebühr von 30 auf 26 Prozent. Epic Games, das mit Apple seit Jahren im Rechtsstreit um die App-Store-Provision liegt, ist jedoch nicht zufrieden. Bei den neuen Gebühren handele es sich weiterhin um „Müllgebühren“, so ein Statement. So sammle Apple immer noch 15 Prozent bei Zahlungen ein, die außerhalb einer App erfolgen. Sollte die EU-Kommission das Verfahren jetzt einstellen, wäre der DMA „bedeutungslos“, so der Softwarekonzern.
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