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Ausfallsichere Handynetze: Bundesregierung lehnt starre Notstrom-Vorgaben ab
Nach Berliner Blackouts fordern Experten resiliente Mobilfunknetze. Die Bundesregierung setzt auf eine Einzelfallprüfung: Starre Akku-Regeln seien praxisfern.
Der mehrtägige Stromausfall im Berliner Südwesten Anfang Januar hat erneut anschaulich gemacht, wie verwundbar die digitale Infrastruktur in Krisenlagen ist. Nach einem Anschlag auf eine Kabelbrücke am Kraftwerk Lichterfelde saßen rund 100.000 Menschen und zahlreiche Einrichtungen tagelang im Dunkeln. Neben der Stromversorgung brach in Steglitz-Zehlendorf rasch auch das Mobilfunknetz zusammen, da viele Sendemasten nur über einen Batteriepuffer für etwa 30 Minuten Betrieb verfügten. Notrufe und Warnungen drohten im digitalen Niemandsland zu versickern.
Eine vom Berliner Senat eingesetzte Expertenkommission verlangte daraufhin Anfang Juli strikte bundeseinheitliche Vorgaben (PDF-Download): Mobilfunkstandorte sollten verpflichtend so ausgerüstet werden, dass sie einen Stromausfall von mindestens 72 Stunden eigenständig überstehen können. Dieser Forderung erteilt die Bundesregierung nun eine Absage. In ihrer Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion macht das zuständige Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) deutlich, dass es pauschale Gesetzesschranken für Pufferbatterien oder Notstromaggregate an Mobilfunkstandorten ablehnt.
Eine bundeseinheitliche Vorgabe reiner Mindestpufferkapazitäten für Batterien sei je nach den spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen Standorts oft nur teilweise oder überhaupt nicht umsetzbar, argumentiert die Exekutive. Stattdessen setzt der Bund weiterhin auf das etablierte Prinzip der Eigenverantwortung der Netzbetreiber im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes (TKG).
Danach obliegt die Sicherung der Telekommunikation den Anbietern. Sie sind gesetzlich verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um ihre Netze vor Störungen zu schützen und die Verfügbarkeit zu gewährleisten. Die Gesetzgebung sei dabei technologieoffen und verhältnismäßig gestaltet, schreibt das BMDS. Der technische und wirtschaftliche Aufwand dürfe nicht außer Verhältnis zur Bedeutung des zu schützenden Netzes stehen. Details regelt die Bundesnetzagentur im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem Bundesdatenschutzbeauftragten.
Mit Blick auf die Ereignisse in Berlin unterstreicht die Regierung, dass bei Notstromversorgungen stets die technische Realisierbarkeit am konkreten Standort und die Gesamtkosten abgewogen werden müssten. Vollzugsdefizite seitens der Mobilfunkanbieter beim Berliner Blackout sieht der Bund nicht: Anhörungen hätten ergeben, dass die Betreiber ihren gesetzlichen Pflichten vollumfänglich nachgekommen seien. Ferner folge die Nutzbarkeit von Notrufen und Warnsystemen wie Cell Broadcast in der aktuellen TKG-Systematik zwangsläufig der Verfügbarkeit des zugrunde liegenden Mobilfunknetzes.
Ganz folgenlos bleibt das Ereignis indes nicht. Die Bundesnetzagentur und das BSI überarbeiteten derzeit die maßgeblichen Sicherheitskataloge zur Stärkung der Krisenkommunikation, Dienstverfügbarkeit und Energieversorgung, heißt es. Parallel prüfe die Bundesregierung im Rahmen der laufenden TKG-Novelle im parlamentarischen Verfahren, ob aufgrund der Berliner Vorfälle gesetzliche Anpassungen erforderlich seien, um die Widerstandsfähigkeit der Netze weiter zu erhöhen.
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