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Steuer-Coup gegen Bürgerproteste: Milliarden-Umschichtung für Rechenzentren
Die Gewerbesteuerreform, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, sichert Kommunen Millionen durch Rechenzentren. Das soll Widerstand vor Ort mindern.
Der Hunger der KI nach Strom und Fläche ist groß. Kommunen, auf deren Gebiet gigantische Rechenzentren entstehen, hatten steuerlich bisher häufig das Nachsehen. Das soll sich nun ändern. Die Bundesregierung plant im Rahmen des am Mittwoch vorgelegten Regierungsentwurfs für das Einkommensteuerreformgesetz 2027 eine weitreichende Neuerung im Gewerbesteuerrecht.
Durch die Änderung der Bemessungsgrundlage bei der Gewerbesteuerzerlegung sollen künftig rund 90 Prozent der Steuereinnahmen am Standort der Serverfarmen verbleiben. Bei dem Verfahren geht es prinzipiell um die Aufteilung der Gewerbesteuer eines Unternehmens auf mehrere Gemeinden, wenn dieses Betriebsstätten an verschiedenen Orten hat.
Mit der Initiative bringt Regierung ein zentrales Versprechen aus ihrer Rechenzentrumsstrategie auf den Weg und verfolgt neben der Stärkung der kommunalen Finanzen ein klares Ziel: Sie will möglichen Protesten frühzeitig entgegenwirken, bevor US-Verhältnisse mit Bürgerinitiativen und Blockaden den Ausbau der digitalen Souveränität lähmen.
Bisher sah die rechtliche Realität für viele Standortgemeinden ernüchternd aus. Rechenzentren werden meist von spezialisierten Betreibergesellschaften errichtet, deren Hauptsitz oft weit entfernt ist.
Nach der bisherigen Gewerbesteuervorgabe richtete sich die Verteilung der Steuereinnahmen auf verschiedene Gemeinden maßgeblich nach den im jeweiligen Betrieb aufgelaufenen Arbeitslöhnen. Da Rechenzentren zwar kapitalintensiv sind und riesige Grundstücke beanspruchen, im laufenden Betrieb jedoch nur sehr wenig Personal vor Ort benötigen, gingen die Standortgemeinden bei der Gewerbesteuer weitgehend leer aus. Sie trugen die Lasten der Infrastruktur, profitierten aber finanziell kaum.
Das will die Regierung nun beenden. Durch einen speziellen Zusatz im Gewerbesteuergesetz soll für Betriebe, die ausschließlich Rechenzentren im Sinne des Energieeffizienzgesetzes betreiben, ein neuer Zerlegungsmaßstab eingeführt werden. Der Arbeitslohn wird für diese Branche weitgehend außen vor gelassen: Künftig soll die Gewerbesteuer nur noch zu einem Zehntel nach diesem Faktor aufgeteilt werden. Der verbleibende Teil bemisst sich stattdessen nach dem Verhältnis der nicht redundanten elektrischen Nennanschlussleistung der einzelnen Betriebsstätten. Vereinfacht gesagt: Wo der Strom fließt und die Rechner arbeiten, verbleiben künftig rund 90 Prozent der steuerlichen Wertschöpfung.
Die Maßnahme soll auch als politisches Steuerungsinstrument dienen. Indem der Bund den Kommunen dauerhaft verlässliche und lukrative Steuereinnahmen zusichern will, schafft er für Bürgermeister und Gemeinderäte einen starken finanziellen Anreiz, Ansiedlungen von Rechenzentren aktiv zu fördern und Bürgern den Nutzen der Großprojekte zu vermitteln.
Die Neuregelung gilt ab dem Erhebungszeitraum 2027. Da die Steuerzahler nur nach einem geänderten Verteilerschlüssel veranlagt werden, entsteht für die Wirtschaft laut dem Entwurf kein bürokratischer Mehraufwand. Für die Gemeinden könnte die Reform dagegen einen Geldregen bedeuten und so für mehr Akzeptanz sorgen.
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