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13 US-Klagen gegen Meta-Brillen: Nun geht es auch um Menschen vor der Kamera
Eine konsolidierte Klageschrift bündelt 13 US-Verfahren, die sich gegen Metas KI-Brillen richten und bezieht nun auch die Menschen ein, die gefilmt werden.
Seit März laufen in den USA mehrere Sammelklagen gegen Meta wegen des Umgangs mit Aufnahmen seiner KI-Brillen. Die 13 Verfahren wurden im April gerichtlich konsolidiert, nun haben 72 Kläger ihre Vorwürfe in einer gemeinsamen, 230 Seiten starken Klageschrift gebündelt. Zugleich erweitern die Kläger den gemeinsamen Fall: Neben den Nutzern sollen nun auch Umstehende, die von den Geräten aufgenommen wurden, erstmals als eigene Gruppe in der gemeinsamen Sammelklage berücksichtigt werden. Die gemeinsame Klage wird unter dem Aktenzeichen des zuerst eingereichten Verfahrens „Bartone v. Meta Platforms“ (Case 3:26-cv-01897-EMC, N.D. California) weitergeführt.
Der Kernvorwurf ist seit März derselbe: Meta soll seine KI-Brillen als datenschutzfreundlich vermarktet haben, obwohl bei der Nutzung der KI-Funktionen Aufnahmen an Meta übermittelt und teilweise von menschlichen Auftragnehmern ausgewertet würden, um Metas KI-Systeme zu verbessern.
Auslöser waren Berichte über die Auswertung von Aufnahmen durch den Meta-Dienstleister Sama. Den Berichten zufolge mussten kenianische Clickworker Material aus dem Alltag von Brillennutzern annotieren, darunter auch höchst private Szenen wie Toilettengänge, Nacktheit oder Sex. Gesichter sollten zwar automatisiert unkenntlich gemacht werden, die Anonymisierung habe nach Angaben der Beschäftigten jedoch nicht immer funktioniert. Wenige Wochen nach den Berichten beendete Meta die Zusammenarbeit mit Sama. Nach Angaben des Dienstleisters verloren dadurch mehr als 1100 Beschäftigte ihre Stellen.
Die Erweiterung der Klagen auf Umstehende könnte den Kreis der Betroffenen erheblich vergrößern und nach Darstellung der Kläger Millionen Menschen umfassen. Für Meta ist die neue Gruppe besonders heikel, weil Betroffene keine Nutzungsbedingungen akzeptiert haben müssen und dennoch von den Brillen aufgenommen werden können. Damit gewinnt die Frage nach einer wirksamen Einwilligung zusätzlich an Bedeutung.
Meta weist die Vorwürfe zurück. Das Unternehmen erklärt, bei der Nutzung seines KI-Assistenten könnten anfallende Daten überprüft werden, um Produkte und Nutzererfahrungen zu verbessern. Dass auch Aufnahmen zur Weiterentwicklung von KI-Systemen genutzt werden, ist bei verbraucherorientierten KI-Diensten grundsätzlich nicht ungewöhnlich. Meta sagt zudem, dass es Schritte ergreife, um identifizierende Informationen herauszufiltern und die Privatsphäre zu schützen. Auf die besondere Situation aufgenommener Umstehender geht Meta nicht ein.
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Sollten die Kläger mit ihren zentralen Ansprüchen durchdringen und die vorgeschlagenen Sammelklassen anerkannt werden, drohen Meta neben möglicherweise Schadensersatzforderungen auch gerichtliche Auflagen für den Umgang mit den erfassten Daten. Gefordert werden unter anderem Änderungen an den Geschäftspraktiken, um Verbrauchertäuschung, Überwachung Umstehender und Datenschutzverletzungen zu verhindern.
Das Verfahren steht allerdings noch am Anfang. Meta hat auf die konsolidierte Klageschrift vor Gericht noch nicht inhaltlich reagiert. Auch über die Sammelklassen und die Vorwürfe selbst wurde noch nicht entschieden. Allerdings hat das Gericht am 19. Juli 2026 die Führung der Klägerseite geregelt und Ende Juli ein Protokoll zur Verteilung künftiger Anwaltskosten erlassen – Zeichen dafür, dass das Verfahren aktiv voranschreitet. Ob der Fall überhaupt in einen Gerichtsprozess mündet, ist trotzdem noch offen.