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Auslegungssache 162: Aufsichtsbehörde unter Druck
Der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte berichtet von drohenden Kürzungen und Plänen, wie sich die Aufsichtsbehörden moderner aufstellen wollen.
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In Episode 162 des c't-Datenschutz-Podcasts diskutieren Redakteur Holger Bleich und heise-Justiziar Joerg Heidrich mit Prof. Tobias Keber, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) in Baden-Württemberg und aktuellen Vorsitzenden der Datenschutzkonferenz (DSK).
Zum Einstieg sprechen die drei über ein Bußgeld von 100.000 Euro gegen eine kroatische Immobilienagentur. Neben unzulässig lange gespeicherten Unterlagen beanstandete die Behörde unzureichende Datenschutzschulungen. Keber betont, dass Datenschutz nur wirksam sei, wenn Beschäftigte praxisnah und regelmäßig geschult würden. Ein reines „Wegklicken“ von Online-Folien reiche nicht aus.
Zentrales Thema des Gesprächs ist der Schock über die Pläne der neuen baden-württembergischen Landesregierung, der Datenschutzbehörde 40 Prozent der Stellen zu streichen. Keber kritisiert dieses Vorhaben deutlich. Es passe nicht zusammen, dass der Staat und auch das Bundesland gleichzeitig polizeiliche Überwachungsbefugnisse und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz massiv ausbaue, die Kontrollinstanzen im Gegenzug aber derart schwächen wolle.
Zusätzlich belaste eine enorme Beschwerdeflut die Behörde. Die Zahl der Eingaben stieg zuletzt um fast 90 Prozent auf über 7600 Fälle an. Keber führt dies vor allem auf KI-generierte Texte zurück. Da die Behörde jede Beschwerde zwingend bearbeiten muss, binde dies wertvolle Ressourcen, die an anderer Stelle – etwa bei der wichtigen Beratung von Unternehmen – schmerzlich fehlen.
Als Gegenentwurf zu Zentralisierungsbestrebungen haben die Landesdatenschutzbehörden auf der 111. Datenschutzkonferenz in Stuttgart einstimmig „Stuttgarter Impulse“ verabschiedet. Die Bundesbeauftragte war nicht an Bord, weil sie hier andere Interessen verfolgt. Die Vorschläge reichen von einer gesetzlichen Verankerung der Datenschutzkonferenz über eine professionelle Geschäftsstelle bis zu verbindlichen Mehrheitsentscheidungen.
Geplant sind außerdem ein zentrales digitales Portal für Bürgeranfragen nach dem Prinzip „No Wrong Door“, eine gemeinsame Entscheidungsdatenbank und das „Einer-für-alle-Prinzip“, bei dem die Prüfung einer Behörde bundesweit gilt. Auch die beliebten Kurzpapiere sollen wiederbelebt werden, wie Keber im Gespräch verriet.
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