// HEISE ONLINE — INTELLIGENZA ARTIFICIALE
Klarere Airbnb-Regeln in der EU: Wann Kommunen Kurzzeitvermietung stoppen dürfen
Mit dem Affordable Housing Act will die EU-Kommission Ferienwohnungen einschränken. Tech-Verbände kritisieren die fehlende Durchsetzung und Kontrollmechanismen.
Laptop mit Airbnb-Logo: rechtliche Klarheit beim Vorgehen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum
This article is also available in
English.
It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.
Die EU-Kommission hat am Mittwoch mit dem Affordable Housing Act einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der Städten und Gemeinden in Europa rechtliche Klarheit beim Vorgehen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum verschaffen soll. Im Zentrum stehen Kurzzeitvermietungen über Online-Plattformen wie Airbnb, Booking.com etc.
In vielen beliebten Metropolen und Urlaubsregionen führt die gewerbliche Vermietung von Ferienwohnungen dazu, dass dem regulären Markt Wohnraum entzogen wird und die Mieten steigen. Mit ihrem Vorstoß will die Kommission einen gemeinsamen europäischen Rahmen etablieren und festlegen, unter welchen Bedingungen lokale Behörden das Angebot an touristischen Unterkünften einschränken dürfen, ohne gegen das Binnenmarktrecht der EU zu verstoßen.
Die Entscheidung über konkrete Schritte verbleibt der geplanten Verordnung zufolge bei den Mitgliedstaaten und Kommunen. Die Kommission stellt aber klar, dass für Beschränkungen Voraussetzungen bezüglich Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Evidenz gelten.
Bislang sahen sich zahlreiche Kommunen bei Versuchen, die Ausbreitung von Ferienwohnungen einzudämmen, mit juristischen Unsicherheiten und Klagen konfrontiert. Das soll anders werden. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte, der Mangel an bezahlbarem Wohnraum gehöre zu den drängendsten Sorgen der Bürger. Wenn Fachkräfte, Studierende oder Beschäftigte vor Ort keine erschwingliche Wohnung finden, schwäche das auch die wirtschaftliche Dynamik der EU.
Der Vorschlag richtet sich nicht gegen das Geschäftsmodell der Kurzzeitvermietung an sich. Die Kommission hebt hervor, dass die Vermietung an Feriengäste nicht überall den Wohnungsmarkt belaste. Sie sichere Familien Nebeneinkünfte und könne Anreize für Sanierungen bieten. Will eine Kommune regulierend eingreifen, muss sie künftig anhand einer einheitlichen Methodik nachweisen, dass in den betroffenen Quartieren ein signifikanter Druck auf dem Wohnungsmarkt herrscht.
Will eine Behörde die Nutzung von Wohnraum für touristische Zwecke einschränken, gelten strenge Vorgaben. Lokale Behörden müssen belegen, dass die Kurzzeitvermietung über mindestens drei Jahre hinweg erhebliche negative Auswirkungen auf die Verfügbarkeit oder Bezahlbarkeit von Wohnraum hatte. Als Basis dient die seit Mai geltende EU-Verordnung über die Datenerhebung im Bereich der Kurzzeitvermietung. Einschränkungen dürfen zudem nicht rückwirkend angewendet werden. Sie müssten angemessene Übergangsfristen vorsehen und sollen auf maximal fünf Jahre befristet sein.
Der Computer & Communications Industry Association (CCIA Europe) missfällt das Vorhaben. Zwar begrüßt der Verband den datenbasierten Ansatz. Er warnt aber vor Lücken bei der Durchsetzung und einem Papiertiger. Da der Entwurf keine unabhängige Prüfung lokaler Beschlüsse vorsehe, könnten Kommunen ihre eigenen Bewertungen praktisch unkontrolliert umsetzen. Ferner würden Beschränkungen aus dem Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie ausgeklammert. Damit entfalle das zentrale EU-Prüfinstrument vor Inkrafttreten lokaler Regulierungen. Eigentümern und Plattformen bleibe so weiterhin nur der Klageweg.