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Bundestag beschließt Recht auf Reparatur von Elektrogeräten
Der Bundestag hat die Umsetzung einer EU-Richtlinie beschlossen, die Hersteller zur Reparatur von Elektrogeräten verpflichtet und Verbraucher belohnt.
Deutschlands Verbraucher haben künftig ein Recht auf Reparatur. Der Bundestag beschloss am Abend die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die sich gegen die weit verbreitete Wegwerf-Mentalität richtet. Hersteller von Waschmaschinen, Mobiltelefonen, Tablets oder E-Bikes werden damit gesetzlich verpflichtet, ihre Produkte während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren.
Außerdem müssen die Geräte künftig so konstruiert sein, dass man sie reparieren kann. Wer also etwa den Akku so verbaut, dass ein Tausch nicht möglich ist, verstößt gegen das neue Gesetz. Die Neuregelung sieht auch Anreize für die Verbraucher vor: Entscheiden sie sich für eine Reparatur statt für den Tausch eines defekten Geräts, verlängert sich eine laufende Gewährleistungsfrist um zwölf Monate.
Der Branchenverband der Informations- und Telekommunikationsbranche, Bitkom, sieht dadurch Vorteile für Verbraucher und Umwelt. „Wer Smartphone, Tablet oder Laptop länger nutzt, spart Geld, vermeidet Elektroschrott und schont Ressourcen“, erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt die Neuregelung, fordert aber darüber hinaus einen von den Herstellern finanzierten Reparaturbonus, um das Reparieren insgesamt attraktiver zu machen.
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