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Prof. Dr. Moritz Hennemann: Bundestag hat neuen Datenschutzbeauftragten gewählt
Der Deutsche Bundestag hat den Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Moritz Hennemann zum neuen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) gewählt. Er tritt die Nachfolge von Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider an, die ihr Amt aus gesundheitlichen Gründen Ende September niederlegen wird.
Die Bundesregierung hatte Hennemann am 24. Juni 2026 offiziell für das Amt vorgeschlagen. Bei der gestrigen Wahl (PDF) entfielen 391 Ja-Stimmen auf den Rechtswissenschaftler. 122 Abgeordnete stimmten gegen seine Wahl, weitere 77 enthielten sich. Erforderlich war die Zustimmung von mindestens 316 Abgeordneten. Bevor Hennemann sein neues Amt antreten kann, muss ihn noch der Bundespräsident ernennen. Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt hierfür umfassende Qualifikationen und praktische Erfahrung im Datenschutzrecht sowie die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst vor. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Hennemann wurde von der CDU/CSU vorgeschlagen und von der SPD mitgetragen. Als wesentlicher Grund für die Ablehnung mancher Abgeordneter gilt seine wissenschaftliche Haltung. So zählt Hennemann zu den schärferen Kritikern der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die er mehrfach als „Innovationshemmnis“ bezeichnet hat. Seine Ernennung wurde deshalb in datenschutzpolitischen Kreisen kontrovers diskutiert.
Für andere gilt Hennemann hingegen als ausgewiesener Experte für Informations-, Medien- und Datenschutzrecht. Nach seinem Studium in Heidelberg, Krakau und Oxford war er unter anderem als wissenschaftlicher Mitarbeiter, Rechtsanwalt und Gastwissenschaftler an der Harvard Law School tätig. Nach seiner Habilitation an der Universität Freiburg leitete er den Lehrstuhl für Europäisches und Internationales Informations- und Datenrecht an der Universität Passau sowie die dortige Forschungsstelle für Rechtsfragen der Digitalisierung. Aktuell lehrt er als Professor für Zivilrecht mit den Schwerpunkten Informations-, Medien- und Internetrecht an der Universität Freiburg und leitet dort als Direktor das Institut für Medien- und Informationsrecht. Zusätzlich ist er als Richter im Nebenamt am Oberlandesgericht Karlsruhe tätig.
Der neue Datenschutzbeauftragte vertritt einen eher wirtschafts- und innovationsorientierten Datenschutz, bei dem Daten stärker als ökonomisches Gut betrachtet werden. Ebenso spricht er sich wie seine Vorgängerin für eine „Datenrealpolitik“ aus.
Die bisherige Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider hatte bereits im März 2026 aus gesundheitlichen Gründen ihren Rücktritt angekündigt. Nach eigenen Angaben wird sie ihre Aufgaben jedoch noch bis Ende September wahrnehmen, um einen geordneten Übergang zu ihrem Nachfolger sicherzustellen.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit überwacht die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes und weiterer Datenschutzvorschriften. Zu seinen Aufgaben gehören außerdem die Beratung von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung in Datenschutzfragen, die Bearbeitung von Beschwerden von Bürgern sowie die Zusammenarbeit mit Datenschutzaufsichtsbehörden in Deutschland und der Europäischen Union. Darüber hinaus informiert die Behörde die Öffentlichkeit über Datenschutzrechte und beobachtet Entwicklungen in der Informations- und Kommunikationstechnologie im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten.