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Social Media und Kinder: Prien will zügig ins Kabinett, bleibt aber weiter vage
Mitte Oktober will Ministerin Karin Prien mit Gesetzesänderungen auf den Bericht der Kommission für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz reagieren.
Zum Abschluss der Expertenkommission zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt kündigte Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) erste Schritte an: Mit Änderungen am achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und dem Jugendschutzgesetz will sie zeitnahe Schlussfolgerungen aus dem heute übergebenen Abschlussbericht ziehen – flankiert von einem „Sofortprogramm“. Welche Regelungen genau sie dabei plant, verriet die Ministerin in Berlin bei dieser Gelegenheit allerdings noch nicht.
Die Wahrscheinlichkeit für einen deutschen Alleingang mit harter Altersgrenze ist nach den Debatten der vergangenen Monate jedoch gesunken. In den kommenden Tagen will die EU-Kommission unter EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eigene Maßnahmen für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum vorstellen. Dennoch könnte ein deutsches Gesetzgebungsvorhaben auch eine nationale Initiative für ein Mindestalter umfassen, wenn die Vorschläge der EU-Kommission für unzureichend erachtet werden. In fast allen europäischen Staaten wird derzeit über Maßnahmen zur Beschränkung des Zugangs oder – teils auch parallel – über bessere Schutzmaßnahmen für minderjährige Nutzer diskutiert.
Prien betonte zum Abschluss der Kommission, dass Digital und Analog für Kinder und Jugendliche längst nicht mehr klar zu trennen seien: Chats, soziale Medien und Sportvereine seien parallel Teil ihrer Wirklichkeit. Zugleich aber gebe es Probleme, die weltweit aufträten. Über PISA wolle sie gar nicht reden, aber die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit lasse nach, die psychische Belastung nehme zu und extremistische Gruppen würden Kinder und Jugendliche zuerst mit harmlosen, später mit anderen Inhalten zu erreichen versuchen. Jedes vierte Kind zeige Zeichen von Abhängigkeiten. Der besondere Wert der Kommission sei es, dass viele unterschiedliche Perspektiven vertreten waren und auch, aber eben nicht nur, über Mindestaltersfragen beraten wurde. Prien dankte ausdrücklich den Kindern und Jugendlichen, die an den Empfehlungen mitgewirkt haben.
Sie erklärte zudem, dass es vor der Kommission lange an einem systematischen Blick gefehlt habe. Inzwischen sei der Handlungsbedarf aber nicht nur in Deutschland evident – und die Entwicklung sehr dynamisch. Das müsse sich auch in der weiteren Arbeit zu den drei Teilzielen Schutz, Befähigung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche widerspiegeln. Es gehe nun vor allem darum, was welche Akteure aus den Schlussfolgerungen machen könnten, von den Kinderärzten bis zu einem Sofortprogramm durch das Bundesministerium.
Die deutsche Expertenkommission hat dabei sowohl die Möglichkeit mehrerer starrer Altersgrenzen als auch deutlich differenzierterer Modelle der Zugangsregulierung als Empfehlung gegeben. Ein altersgestufter Ansatz sei von Anfang an Konsens gewesen, sagte Olaf Köller, Co-Vorsitzender der Kommission. Die Experten seien von beiden Varianten überzeugt – und hätten der Politik damit Entscheidungs- und Handlungsräume offen gelassen.
Beides seien „wissenschaftlich gut begründbare Wege“, und das sei absolut legitim, kommentierte Prien. „Entscheidend ist, dass es um Safety-by-design geht und dass es am Ende darum geht, die Plattform dazu zu gewinnen oder zu zwingen.“ Denn es gehe nicht um ein abstraktes Verbot für Kinder und Jugendliche, sondern um ein sicheres Aufwachsen. Der lang erwartete Vorschlag der EU müsse daraufhin geprüft werden, erklärte Prien. „Ohne die Lösung bei den Produktdesignfragen wird es keine Lösung beim Kinder- und Jugendschutz geben.“ Sie unterstrich abermals: „Und trotzdem brauchen wir eine Altersgrenze.“
Einigkeit bestehe darin, dass es Aufgabe des Gesetzgebers sei, eine biometrische und KI-Erkennung von Minderjährigen zu verhindern. Es brauche eine datensparsame und nicht für Profilbildung nutzbare Möglichkeit, zog die Ministerin