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Nach Sachsen-Anhalt: Ist die Brandmauer jetzt Geschichte?
Nach der Wahl in Sachsen-Anhalt wird über die Brandmauer zur AfD diskutiert. Der strikte Abgrenzungskurs sollte die AfD von der Macht fernhalten. Dieses Ziel könnte sie nun verfehlen. Ist die Brandmauer jetzt Geschichte?
Der Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU gegenüber der AfD ist in die Jahre gekommen - im Februar 2018 errichtete der Stuttgarter Parteitag die Brandmauer. Bis auf das BSW haben alle anderen Parteien beim Kooperationsverbot gegenüber der AfD mitgemacht. Ein Ziel war es, die Stimmenzuwächse der AfD zu minimieren. Ergebnis: Wirkung verfehlt. Mit der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt wird nun vermutlich ein zweites Ziel nicht erreicht, nämlich, die AfD von der Macht fernzuhalten.
Während Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) eisern an dem strikten Abgrenzungskurs festhält, schlägt der bayerische Ministerpräsident Söder (CSU) ganz andere Töne an: "Das Konzept Brandmauer ist gescheitert", sagte er in der ARD-Sendung Maischberger. Ist die Brandmauer nun sogar Geschichte?
"Die Brandmauer bröckelt schon seit geraumer Zeit", sagt Populismusexperte Philipp Adorf von der Universität Bonn im Gespräch mit tagesschau.de. "Das Ziel des Machtausschlusses der AfD hing immer davon ab, dass die Partei auch elektoral relativ klein gehalten wird." Um eine Partei mit 10 bis 15 Prozent Wähleranteil könne man "relativ problemlos herum regieren", bei einer Partei mit 30 Prozent und mehr werde das immer schwieriger. Geschichte sei die Brandmauer aber zunächst nur in Sachsen-Anhalt.
Parteienforscher Constantin Wurthmann von der Universität Mainz kritisiert, die Brandmauer sei nie konsequent umgesetzt worden. Er blickt in dem Zusammenhang nicht auf die Wahlergebnisse, sondern auf den Schutz der Demokratie, das dritte Ziel der Brandmauer. Im Gespräch mit tagesschau.de mahnt er, nach Sachsen-Anhalt es "wichtiger denn je, dass man den Schutz der demokratischen Institutionen walten lässt."
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Die Brandmauer berührt ein Dilemma der Demokratie: Was wiegt schwerer: der Schutz der Demokratie vor Extremisten oder der Wählerwille? In Sachsen-Anhalt stuft der Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextremistisch ein. Gleichzeitig gewann die Partei die Landtagswahl mit 43,8 Prozent haushoch. Constantin Wurthmann zieht eine klare Trennlinie: "Natürlich gibt es einen Wählerwillen, der jetzt auch bei dieser Landtagswahl sehr klar dokumentiert war." Aber das heiße "nicht, dass man mit einer Partei notwendigerweise kooperieren wird".
Populistische Parteien wie die AfD sehen allein im Wählerwillen - vom "Volkswillen" ist häufig die Rede - ein Kriterium für Demokratie. Philipp Adorf widerspricht dieser Auffassung: Das wäre, wie wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber entscheiden, was es zum Essen gibt. In einer liberalen Demokratie sei der Wählerwille eben nicht alles. Individualrechte stünden "über dem vermeintlichen Volkswillen", sagt Adorf. "Ein fundamentaler Bestandteil einer freiheitlichen Demokratie ist eben, dass der Macht der Politik auch Grenzen gesetzt werden durch unabhängige Gerichte." Jede populistische Regierung gehe deshalb als erstes gegen Gerichte vor.
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