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Digital Health: Erfahrungen mit E-Rezept, E-Patientenakte und Heilberufsausweis
Digitale Gesundheitsversorgung verspricht Entlastung – in der Sprechstunde zeigt sich oft ein anderes Bild. Ein Erfahrungsbericht.
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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.
Die Woche beginnt mit einem Lächeln. Mein langjähriger Patient Franz Müller berichtet mir, dass er dank seiner Medikamente fast beschwerdefrei ist. Allerdings sei die Schachtel bald leer und er bräuchte Nachschub. Das dokumentiere ich in meinem Praxisverwaltungssystem (PVS) und wechsele dann in das Verordnungsmodul.
Der Hersteller hat es ausgelagert, weil die Regelungen über die Zeit so komplex geworden sind, dass er Nebenwirkungscheck, Warnhinweise, Anzeige der Rabattverträge, Verlinkungen zu den Beschlüssen des gemeinsamen Bundesausschusses für die Nutzenbewertung, Felder für die Hinweise an Apotheken, Dosierungsanweisung und das Modul für die elektronische Medikationsliste (eML) in der alten Code-Basis des Hauptprogrammes nicht mehr abbilden konnte.
Es ist das erste IT-Stückwerk des Tages, dem viele weitere folgen werden. Mit einer Menge Piktogrammen will mein PVS den Spagat zwischen der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an diese Software und einer sinnvollen medizinischen Versorgung schaffen, die aber streng an die Vorgaben des Sozialgesetzbuches V angelehnt sein muss. Demnach haben Ärztinnen und Ärzte alles für die gesetzlich Versicherten zu unternehmen, was zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich ist. Neben Symbolen zur Warnung vor Interaktionen verschiedener Wirkstoffe in der Verordnungshistorie des Patienten, sehe ich Hinweise auf Einschränkungen in der Verordnungsfähigkeit, bekomme die günstigsten Präparate markiert und alle die, für die die Krankenkasse von Herrn Müller einen Rabattvertrag abgeschlossen hat (womit die angezeigten Preise nur noch Fahrkarten sind, denn diese Rabattverträge sind geheim).
Ich entscheide mich also für einen Hersteller mit Rabattvertrag und bevor ich das Rezept endgültig in meine Signierliste schicke, prüfe ich im elektronischen Medikationsplan, einer Funktion der elektronischen Patientenakte, ob Herr Müller nicht noch weitere Medikamente von einer Kollegin oder einem Kollegen ausgestellt bekommen hat. Leider meldet mir mein PVS, dass Herr Müller meiner Praxis den Zugriff auf seine elektronische Patientenakte (ePA) nicht gestattet habe. Herr Müller kennt die ePA aber gar nicht und von einer App zur feingranularen Zugriffssteuerung seiner Ärztinnen und Ärzte hat er noch nie gehört. Die Meldung des PVS ist also falsch, die Medikationsliste sehe ich trotzdem nicht. Herr Müller fragt mich bei der Verabschiedung, ob die Medikamente nun auf der Karte seien.
Florian Brenck ist Facharzt für Anästhesiologie mit Zusatzbezeichnung „spezielle Schmerztherapie“. Seit über 10 Jahren ist er in der ambulanten schmerztherapeutischen Versorgung in einem MVZ unterschiedlicher Fachrichtungen tätig. Darüber hinaus forscht er zu den Themen Datenintegration und Usability in der Medzininformatik.
Was er meint ist, ob ich eine digitale Verordnung im Sinne eines E-Rezeptes ausgestellt habe, die nun in einer Cloud in den Weiten der Telematikinfrastruktur (TI) liegt. Die Antwort ist ja und nein. Herr Müller bekommt drei Medikamente verschrieben, zwei davon sind nur rezeptpflichtig und wurden als E-Rezept ausgestellt, eines fällt unter das Betäubungsmittelgesetz und zieht die Anforderungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) nach sich. Auch wenn das E-Rezept außerhalb der Modellregionen nun schon fast zwei Jahre in der Fläche ausgerollt ist, lässt das elektronische Rezept für Betäubungsmittel (E-BtM) auf sich warten. Daher halten wir weiterhin einen Nadeldrucker vor, mit dem wir die Durchschlagsätze bedrucken können, die uns die Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) per Post zuschickt.
Das Signieren der E-Rezepte durchbricht die Stille des Augenblicks, denn zur Präve