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G7-Datenschutzgipfel: Ruf nach Regeln für Alterskontrollen und Smart Homes
Die Aufsichtsbehörden der G7-Staaten verlangen einen strikten Grundrechtsschutz bei der Online-Altersüberprüfung und nehmen vernetzte Kinderzimmer ins Visier.
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Die Digitalisierung des Alltags stellt den Schutz der Privatsphäre zunehmend vor Herausforderungen, was nicht zuletzt für Minderjährige gilt. Die Datenschutzbehörden der G7-Staaten rückten daher bei ihrem jährlichen, am Freitag in Paris zu Ende gegangenen Treffen unter dem Vorsitz der französischen Aufsicht CNIL die digitale Sicherheit von Kindern und Jugendlichen in den Vordergrund. Der Gipfel mündete in wegweisenden Beschlüssen zum Reizthema Altersprüfungen im Netz und zur Sicherheit in Smart Homes.
In der Erklärung für eine datenschutzfreundliche Altersverifikation, die nebst Social-Media-Verbot auch hierzulande kontrovers debattiert wird, stellen sich die G7-Datenschützer nicht prinzipiell gegen verlässliche Ausschlusskriterien für Kinder und Jugendliche in Teilen des Internets. Alterskontrollen könnten ihnen zufolge ein wichtiges Werkzeug sein, um den Nachwuchs vor jugendgefährdenden Inhalten wie Pornografie zu schützen oder gesetzliche Altersgrenzen in sozialen Netzwerken durchzusetzen.
Die Experten warnen aber vor einem unüberlegten, flächendeckenden Einsatz solcher Systeme: Ein Kontrollwahn berge erhebliche Risiken für die Grundrechte und Freiheiten aller User etwa durch die Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit. Sie verlangen, dass Alterssicherungen stets verhältnismäßig sein und strikt am konkreten Kontext sowie dem tatsächlichen Risiko ausgerichtet werden müssen. Bevor Staaten zu derart tiefgreifenden technischen Kontrollen greifen, sollten vorrangig die Aufsicht durch die Eltern sowie die digitale Medienkompetenz gestärkt werden.
Falls eine Online-Alterssicherung unumgänglich sei, müsse der Datenschutz direkt in die Technik eingebaut sein (Privacy by Design), heißt es in dem Papier. Die G7-Datenschützer betonen, dass die erhobenen Daten ausschließlich für die Altersverifikation genutzt und keinesfalls für die Identifizierung, das Tracking, die Profilbildung oder die Verhaltensüberwachung von Nutzern missbraucht werden dürften.
Zugleich erinnern sie an das Gebot der Datenminimierung: Informationen müssen demnach auf das notwendige Maß beschränkt und sicher verwahrt werden. Sie dürfen nicht unnötig auf Vorrat gespeichert werden. Bei der Einbindung von Drittanbietern sei darauf zu achten, dass diese nicht zu neuen Sicherheitsrisiken führen. Hier seien robuste technische Schutzmaßnahmen und absolute Transparenz gegenüber den Nutzern und Kindern zwingend erforderlich.
Die Digitalminister der G7-Staaten machten sich jüngst für einen „Safety-by-Design“-Ansatz stark. Digitale Angebote sollen demnach von vornherein so konzipiert sein, dass sie die Privatsphäre und die psychische Gesundheit von Minderjährigen wahren. Laut einer Studie für das EU-Parlament ist Altersverifikation im Internet zwar nötig, in Demokratien aber gar nicht machbar.
Parallel verabschiedeten die Datenschützer ein Positionspapier zu vernetzten Heimgeräten und der Privatsphäre von Kindern. Smart-TVs, Sprachassistenten und internetfähiges Spielzeug sind demnach längst in einen sensiblen Rückzugsort – ihr eigenes Zuhause – eingezogen. Betreiber und Hersteller nutzen in diesem Ökosystem oft Tracking-Technologien wie Cookies oder automatisierte Inhaltserkennung, um das Verhalten der Bewohner im großen Stil zu analysieren. Das erfolgt oft ohne deren Wissen.
Da Kinder die Konsequenzen dieser Datenverarbeitung kaum überblicken können, fordern die Kontrolleure von der Industrie ein Umdenken. Ortungsdienste und verhaltensbasierte Werbeeinstellungen müssten bei kinderrelevanten Geräten ab Werk standardmäßig ausgeschaltet sein. Einwilligungen dürften nicht durch manipulative Designmuster (Dark Patterns) erschlichen werden. Ferner müssten Ger