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Geheimdienste im Visier: Straßburger Gericht prüft deutsche Überwachungspraxis
Reporter ohne Grenzen hat neue BND-Befugnisse und Staatstrojaner vor den Gerichtshof für Menschenrechte gebracht. Der wendet sich nun an die Bundesregierung.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nimmt die deutsche Überwachungspraxis unter die Lupe. Im Juni hat das Gericht der Bundesregierung zwei Beschwerden von Reporter ohne Grenzen (RSF) zugestellt, die sich gegen die gesetzlichen Grundlagen für Staatstrojaner und die strategische Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes (BND) richten. Dieser Schritt gilt als Erfolg für die Antragsteller, da nur etwa zwei Prozent aller Beschwerden diese Hürde nehmen.
Die Straßburger Richter teilten laut RSF zudem mit, die Fälle als Musterverfahren einzustufen und beschleunigt zu behandeln. Die Bundesregierung muss sich nun bis Oktober äußern. RSF-Geschäftsführer Christian Mihr mahnt die Regierung daher zur Zurückhaltung: Das Kanzleramt wolle dem BND just zu einem Zeitpunkt mehr Macht geben und ihn der Datenschutzaufsicht entziehen, in dem die aktuellen Kompetenzen noch auf dem Prüfstand stünden. Ein wirksam kontrollierter Nachrichtendienst sei entscheidend für das Recht auf verlässliche Information.
Laut RSF sind Journalisten unzureichend vor Überwachung geschützt. Das betreffe vor allem die vertrauliche Kommunikation mit Quellen. Würden Mobilgeräte mit Spyware überwacht, erhielten Geheimdienste Zugriff auf alles, was auf dem Gerät geschieht. Bei der Fernmeldeaufklärung mit dem Datenstaubsauger würden zwar keine Inhalte, aber vertrauliche Verkehrsdaten erfasst, aus denen ersichtlich sei, wer wann, wie und wie lange mit wem kommuniziert habe. Medienschaffende aus dem Ausland seien zudem rechtlich schlechter gestellt als deutsche Kollegen.
Die Tragweite der Verfahren reicht über die Pressefreiheit hinaus, da der EGMR fundamentale Fragen zur IT-Sicherheit aufwirft. Er will wissen, ob der staatliche Einsatz von Spähsoftware die Sicherheit aller Nutzer schwächt, indem Sicherheitslücken offengehalten werden. Letztere könnten potenziell auch Kriminelle ausnutzen. Ein verlässliches Schwachstellenmanagement, wie es das Bundesverfassungsgericht verlangt, bleibt die Bundesregierung weiter schuldig.
Die erste Beschwerde zum Spyware-Einsatz führt der Berliner Rechtsanwalt Niko Härting als Prozessbevollmächtigter für RSF. Spähsoftware gegen Journalisten schüchtere Quellen ein und zerstöre das Vertrauen nachhaltig, argumentiert er. Dadurch verliere die Öffentlichkeit Zugang zu wichtigen Informationen. Medienschaffende müssten nicht einmal das Hauptziel sein. Es reiche der Kontakt zu einer überwachten Person. Da Betroffene meist nicht über die Maßnahmen benachrichtigt würden, könnten sie die Überwachung vor Gericht nicht nachweisen. So bleibe ihnen effektiver Rechtsschutz verwehrt, was geheimdienstliche Eingriffe immun gegen nachträgliche Kontrolle mache.
Das zweite Verfahren führt RSF gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und dem Staatsrechtler Matthias Bäcker. Sie rügen die mangelhafte Umsetzung verfassungsrechtlicher Vorgaben. Die Karlsruher Richter urteilten 2020, dass deutsche Dienste auch im Ausland das Grundgesetz achten müssen. Bei der folgenden Reform des BND-Gesetzes habe die Regierung diese Vorgaben aber weitgehend missachtet. Verletzungen des Fernmeldegeheimnisses, des IT-Grundrechts und des Gleichbehandlungsgrundsatzes seien unzureichend behoben worden.
Dass Handlungsbedarf besteht, zeigt für RSF die weltweite Rangliste der Pressefreiheit. Deutschland belegt darauf nur noch Platz 14 von 180. Wer Überwachung befürchtet, kann sich an das Digital Security Lab der Organisation wenden, das Endgeräte auf Spuren bekannter Spyware prüft.
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