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Apotheken dürfen assistierte Telemedizin anbieten
Ab dem 1. Juli können Apotheken Patienten beim Einstieg in die medizinische Versorgung unterstützen und etwa bei Videosprechstunden assistieren.
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Ab dem 1. Juli 2026 können Apotheken Patienten bei der Nutzung telemedizinischer Angebote unterstützen. Das soll Versicherten den Zugang zur medizinischen Versorgung erleichtern. Nach Abschluss aller gesetzlichen Verfahren startet die sogenannte assistierte Telemedizin bundesweit, heißt es vom Deutschen Apothekerverband (DAV). Am Angebot nehmen zum Start laut DAV-Vorstandsmitglied Dr. Jan-Niklas Francke „einige hundert“ Apotheken teil, wie ein Sprecher der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (ABDA) auf Anfrage mitteilt.
Wer wissen will, ob eine Apotheke in der Nähe Telemedizin anbietet, kann dies zum Beispiel mit dem Apoguide der Gesellschaft für digitale Services der Apotheken mbH (Gedisa) herausfinden. In der Suchmaschine können Kunden Apotheken nach verschiedenen Leistungen, Ort und Sprache filtern.
Apotheken können künftig drei Leistungen anbieten und abrechnen, wie aus einer Information des DAV hervorgeht: ein strukturiertes medizinisches Ersteinschätzungsverfahren, die Begleitung einer Videosprechstunde oder die Kombination aus beiden Angeboten. Die Leistung richtet sich vor allem an Menschen, die Unterstützung bei der Nutzung digitaler Gesundheitsangebote benötigen oder kein geeignetes Endgerät besitzen. Diese müssen dafür eine Vereinbarung mit der Apotheke unterschreiben – zunächst auf Papier.
Für die Videosprechstunde müssen Apotheken zudem einen separaten Beratungsraum bereitstellen, der Vertraulichkeit und Datenschutz gewährleistet. Zudem muss das Personal für die neue Leistung entsprechend geschult werden. „Bei unbekannten Patientinnen und Patienten (d. h. die Praxis wurde in den letzten vier Quartalen, einschließlich des aktuellen, nicht persönlich besucht) ist ein strukturiertes Ersteinschätzungsverfahren verpflichtend, damit eine vertragsärztliche Videosprechstunde genutzt werden kann“, heißt es vom DAV. Dafür kommt in der Regel das Tool SmED für die Strukturierte medizinische Ersteinschätzung zum Einsatz, das bereits von den Leitstellen der 116 117 genutzt wird. Es bewertet anhand eines festen Fragenkatalogs die Dringlichkeit akuter Beschwerden.
„SmED ist ein webbasiertes Tool, um bei akuten Beschwerden zu entscheiden, wie dringlich jemand versorgt werden muss“, sagte Tobias Herrmann, Geschäftsführer des SmED-Anbieters Smed, im Gespräch mit heise online auf der DMEA. Das System ist als Medizinprodukt zertifiziert und ist seit mehr als sechs Jahren bundesweit von den Kassenärztlichen Vereinigungen für die Ersteinschätzung an der 116 117 im Einsatz. Zusätzlich gibt es eine Patientenversion, die über das Patienten-Navi der 116117 erreichbar ist.
Die gesetzliche Grundlage dafür wurde bereits mit dem Digital-Gesetz (DigiG) geschaffen, es folgten jedoch noch Verhandlungen über Details. Der DAV empfiehlt Apotheken, möglichst mit Arztpraxen in ihrer Umgebung zusammenzuarbeiten, damit bei Bedarf eine anschließende Behandlung vor Ort erfolgen kann. Die freie Arzt- und Apothekenwahl der Patienten bleibt davon unberührt.
Die Vereinbarung schreibt keine bestimmte technische Lösung vor. Entsprechend bringen verschiedene Anbieter unterschiedliche Lösungen auf den Markt – von Tablet-basierten Arbeitsplätzen über Beratungs-Terminals bis hin zu abgeschlossenen Telemedizin-Kabinen. Zudem haben die GEDISA und der Telemedizinanbieter Arztkonsultation eine Zusammenarbeit angekündigt, um Apotheken eine gemeinsame digitale Lösung für den Einstieg in die assistierte Telemedizin bereitzustellen. In verschiedenen Pilotprojekten werden derartige Angebote bereits getestet, über die unter anderem Apotheke Adhoc berichtet hatte.
Telemedizinische Angebote werden inzwischen auch außerhalb klassischer Arztpraxen erprobt. So eröffnete