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EU AI Act: Das bedeuten die neuen Kennzeichnungen für KI-Inhalte
von Carsten Knobloch
27. Sep. 2026 |
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Seit dem 2. August gelten im Rahmen des europäischen AI-Acts neue Transparenzpflichten für Inhalte, die durch künstliche Intelligenz erzeugt oder manipuliert wurden. Für bestehende KI-Systeme läuft noch eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026, um die geforderten maschinenlesbaren Markierungen umzusetzen. Der TÜV-Verband hat dazu die wichtigsten Vorgaben zusammengefasst und erklärt, worauf Nutzer künftig achten müssen.
Das Ziel der Vorgaben ist demnach eine klare Kennzeichnung für Endanwender. Wer mit einem Chatbot spricht, muss direkt zu Beginn erfahren, dass eine KI am Werk ist. Täuschend echte Deepfakes bei Bildern, Tonaufnahmen oder Videos müssen gut sichtbar oder hörbar markiert sein. Bei Texten gilt die Kennzeichnungspflicht vor allem dann, wenn sie Themen von öffentlichem Interesse behandeln und ohne menschliche redaktionelle Prüfung veröffentlicht werden.
Um das Ganze optisch zu vereinheitlichen, stellt die EU-Kommission drei freiwillig nutzbare Symbole bereit. Ein grundlegendes KI-Symbol weist auf allgemeine KI-Beteiligung hin, während zwei weitere Symbole zwischen komplett künstlich erzeugten Inhalten und nachträglich bearbeiteten Originalen unterscheiden. Parallel dazu müssen Anbieter ihre Inhalte im Hintergrund mit Metadaten oder digitalen Wasserzeichen versehen, damit Plattformen und Behörden das Material automatisiert filtern können.
Ausnahmen gibt es übrigens bei herkömmlichen Werkzeugen: Die rein private Nutzung ist von den Pflichten ausgenommen. Der unangenehme Onkel in der WhatsApp-Gruppe braucht seine KI-degenerierten Bilder also nicht kenntlich zu machen. Auch standardmäßige Nachbearbeitungen, etwa die automatische Bildoptimierung auf dem Smartphone, müssen nicht gesondert markiert werden, solange das Motiv nicht grundlegend verändert wird. Ebenso entfällt der Hinweis bei Texten, wenn eine Redaktion den Inhalt geprüft und überarbeitet hat.
Der TÜV-Verband betont allerdings auch, dass ein KI-Label allein keine Aussage über den Wahrheitsgehalt trifft. Eine Manipulation lasse sich nicht immer an typischen Bildfehlern festmachen. Am Ende bleibe vor allem der prüfende Blick auf die Originalquelle, das Impressum des Absenders und die Bestätigung durch andere unabhängige Meldungen die wichtigste Absicherung.
Aber was definitiv vermutlich wahr ist: 80 %, wenn nicht sogar mehr, aller Vereinsposter oder Dinge wie die Flohmarkteinladung sind mittlerweile eine einheitliche KI-Sche**e. Unübersehbar. Gerne auch Speisekarten oder Außenbeklebungen von Dönerbuden oder irgendeiner anderen Fritten-Ranch. Für mich schon ein Mitgrund, auf andere Läden auszuweichen.
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