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Geleakte Dokumente: EU-Rat plant Massenüberwachung über Suchpläne
Geleakte EU-Dokumente offenbaren vor dem wichtigen Trilog den Plan, anlasslose Massenscans privater Nachrichten über Verwaltungsentscheidungen durchzusetzen.
Kurz vor den voraussichtlich entscheidenden Trilog-Verhandlungen über die EU-Verordnung zur Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs am Dienstag zeigen geleakte interne Dokumente des Ministerrates, dass die Mitgliedstaaten eine flächendeckende Überwachung privater Kommunikation über eine neue Finte durchsetzen wollen. Unter dem Deckmantel sogenannter Suchpläne versuchen die EU-Regierungen demnach, eine dauerhafte Rechtsgrundlage für Massenscans zu schaffen.
Der Plan würde es nationalen Justiz- oder unabhängigen Verwaltungsbehörden ermöglichen, Anbieter von Chat- und E-Mail-Diensten mit befristeten Pauschalgenehmigungen zum Durchleuchten von Nachrichteninhalten auszustatten. Damit soll der aktuelle Zustand der befristeten Chatkontrolle 1.0 zementiert werden, über die Facebook, Google & Co. „freiwillig“ nach Missbrauchsmaterial suchen dürfen. Der Rat beharrt darauf, dass ein dauerhaftes Gesetz nicht weniger leisten dürfe als diese bisherigen Scans der Anbieter.
Der frühere EU-Abgeordnete Patrick Breyer warnt: Die ins Spiel gebrachten Suchpläne würden für Teile eines Dienstes in der Praxis weiterhin das Scannen von Millionen unschuldiger Nutzer ohne jeglichen Verdacht bedeuten. Der Bürgerrechtler sieht darin einen Versuch, Massenüberwachung einfach umzuetikettieren. Er vergleicht den Ansatz beim Kinderschutz mit dem Versuch, verzweifelt den Boden aufzuwischen, während der Wasserhahn ununterbrochen weiterläuft.
Das Vorhaben steht in Widerspruch zu rechtlichen Gutachten. Der Juristische Dienst des Rates warnte bereits frühzeitig vor diesem Kurs. Demnach verstößt das Scannen eines gesamten Dienstes oder von Teilen davon mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen EU-Recht, da es vom Europäischen Gerichtshof als allgemeine und unterschiedslose Überwachung eingestuft werden dürfte. Breyer wirft den Mitgliedstaaten vor, sehenden Auges ein absehbares Scheitern vor den Luxemburger Richtern in Kauf zu nehmen. Sollte die Verordnung nach Jahren politischer Debatte gerichtlich gekippt werden, stünden Ermittler am Ende mit leeren Händen da. Kinder und Betroffene verdienten rechtssichere Maßnahmen statt bloßen Sicherheitstheaters.
Die geleakten Unterlagen enthüllen auch eine Strategie für den Fall scheiternder Verhandlungen. Sollte am Verhandlungstisch keine Einigung über das Scannen privater Chats erzielt werden, schwebt der irischen Ratspräsidentschaft Plan B vor: Private Chats sollen komplett aus der Verordnung ausgeklammert werden. So bliebe zugleich das vorübergehende System der Chatkontrolle 1.0 als dauerhaftes Schlupfloch für freiwillige Massenscans bestehen.
Breyer fordert das EU-Parlament auf, eine dauerhafte Regelung abzulehnen, solange die Übergangsverordnung nicht abgelöst wird. Rund 75 Prozent der gemeldeten Chats seien strafrechtlich irrelevant. In Deutschland richte sich ein Großteil der Ermittlungen wegen Jugendpornografie gegen Heranwachsende selbst, etwa aufgrund von einvernehmlichem Sexting. Diese Flut an Fehlalarmen binde wertvolle Ressourcen der Ermittlungsbehörden.
Das Parlament vertritt weiter eine Position, die auf gezielte Ermittlungen und Prävention setzt. Das Mandat der Volksvertreter sieht etwa Sicherheitsstandards wie strengere Privatsphäre-Einstellungen vor, um unaufgeforderte Kontaktaufnahmen zu verhindern. Ergänzt wird dies durch gezielte Anordnungen zur Überwachung privater Kommunikation, die nur unter richterlichem Vorbehalt und bei konkretem Verdacht gegen spezifische Personen oder Gruppen erlassen werden dürfen. Zudem soll ein neues EU-Zentrum öffentlich zugängliche Inhalte proaktiv nach bekanntem Missbrauchsmaterial durchsuchen.
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