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Chatkontrolle: EU-Rat drängt auf „Suchpläne“ für private Chats
Vor dem voraussichtlich entscheidenden Trilog zur EU-Verordnung gegen sexuellen Kindesmissbrauch warnt Bürgerrechtler Patrick Breyer vor „Suchplänen“ als Ratskompromiss. Geleakten Dokumenten zufolge könnten sie doch noch Scans privater Kommunikation erlauben, während das EU-Parlament gezielte Anordnungen bevorzugt.
Im verschärften Streit um die als „Chatkontrolle“ bezeichnete EU-Verordnung gegen sexuellen Kindesmissbrauch, kurz CSAR, rücken die von den EU-Regierungen als Kompromiss vorgeschlagenen „Suchpläne“ in den Mittelpunkt. Über sie soll in den für den morgigen 29. September angesetzten Trilog-Verhandlungen diskutiert werden. Nach Angaben des ehemaligen EU-Abgeordneten und Bürgerrechtlers Patrick Breyer geht aus geleakten Ratsdokumenten hervor, dass die EU-Regierungen diese Pläne in den Verhandlungen durchsetzen wollen. Behörden könnten damit Anbieter für mehrere Monate zum Scannen bestimmter Bereiche ihrer Dienste einschließlich privater Chats und E-Mails ermächtigen. Breyer sieht in dieser Beschränkung keinen ausreichenden Schutz, da weiterhin die Kommunikation einer großen Zahl unverdächtiger Personen analysiert werden könnte. „In der Praxis bedeuten die vorgeschlagenen ‚Suchpläne‘ für ‚Teile eines Dienstes‘ immer noch das Scannen von Millionen unschuldiger Nutzer ohne individuellen Verdacht“, erklärt der Bürgerrechtler in einer Pressemitteilung.
Auch rechtlich hält Breyer diesen Ansatz für problematisch. Eine interne Analyse des Juristischen Dienstes des Rates aus dem Jahr 2023 (PDF) soll zeigen, dass bereits das Scannen lediglich eines Teils eines Dienstes als allgemeine und unterschiedslose Überwachung eingestuft werden könnte. Nach Einschätzung Breyers dürfte eine entsprechende Regelung daher später vor dem Europäischen Gerichtshof scheitern. Von zentraler Bedeutung ist zudem die bestehende Übergangsregelung, die Kritiker als „Chatkontrolle 1.0“ bezeichnen. Unter festgelegten Voraussetzungen erlaubt sie bestimmten Kommunikationsanbietern freiwillige Maßnahmen zur Erkennung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs. Ein weiteres geleaktes Ratsdokument (PDF) soll bereits einen alternativen Ansatz für den Fall enthalten, dass die Verhandlungen über private Kommunikation scheitern: Private Chats könnten aus Teilen der neuen dauerhaften Verordnung herausgenommen werden, während die bisherige Übergangsregelung weiterhin als Grundlage für freiwillige Scans dienen könnte.
Breyer fordert stattdessen eine dauerhafte Verordnung, die die bisherige Übergangsregelung vollständig ablöst. Zugleich kritisiert er die Qualität der Meldungen aus den bestehenden Scan-Verfahren: 75 Prozent der gemeldeten Chats seien strafrechtlich nicht relevant, beim BKA soll der entsprechende Anteil bei 52 Prozent liegen. Problematisch seien außerdem Ermittlungsverfahren gegen Minderjährige: Der Pressemitteilung zufolge richten sich in Deutschland zwischen 40 und 53 Prozent der entsprechenden Ermittlungen gegen Minderjährige selbst, teilweise wegen einvernehmlichen Sextings. Für das Jahr 2025 nennt die Mitteilung mehr als 20.000 betroffene Jugendliche. Breyer argumentiert, dass Fehlmeldungen und strafrechtlich irrelevante Fälle erhebliche Kapazitäten der Polizei binden und dadurch Ressourcen für gezielte Ermittlungen gegen Missbrauchstäter fehlen könnten.
Ein neues EU-Zentrum soll darüber hinaus öffentlich zugängliche Bereiche des Internets nach bekanntem Missbrauchsmaterial durchsuchen können. Bei privater Kommunikation verfolgt das Parlament hingegen einen Ansatz mit gezielten Ermittlungsmaßnahmen. Durchsuchungen würden diesem Modell zufolge eine richterliche Anordnung erfordern und wären auf konkrete Personen oder Gruppen begrenzt, bei denen ein begründeter Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch besteht. Für die praktische Umsetzbarkeit verweist Breyer auf Spanien und Portugal: Während Spanien bereits mit richterlichen Anordnungen gegen bestimmte Personen arbeite, sofern objektive Hinweise auf Straftaten vorliegen, konzentriere sich Portug