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Neue Regeln für Heimspeicher und Ladepunkte beschlossen
von Carsten Knobloch
1. Okt. 2026 |
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Die Bundesnetzagentur hat die finale Festlegung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten, kurz MiSpeL, beschlossen. Das klingt nach trockenem Behördendeutsch, betrifft in der Praxis aber viele die eine Solaranlage auf dem Dach haben, einen Heimspeicher im Keller betreiben oder ein E-Auto fahren.
Bislang gab es in Deutschland nämlich ein echtes Dilemma: Wer einen Stromspeicher mit einer Photovoltaik-Anlage kombiniert, durfte diesen quasi nur mit reinem Solarstrom laden. Sobald man im Winter günstigen Netzstrom über dynamische Tarife (wie etwa von Tibber oder Rabot Charge) in den Akku zog, verlor man u. U. seine EEG-Einspeisevergütung für den Sonnenstrom. Speicher standen also monatelang halb nutzlos herum oder erforderten extrem teure Messkaskaden. Auch bidirektionales Laden mit dem Auto war dadurch unnötig kompliziert.
Aber Achtung, wichtiges Detail: Die neuen, einfacheren MiSpeL-Regeln gelten rechtlich nur für Anlagen in der sogenannten Direktvermarktung (Förderung über die Marktprämie). Wer aktuell noch die klassische, feste Einspeisevergütung vom Netzbetreiber bekommt, muss für die neuen Möglichkeiten erst in die Direktvermarktung wechseln, was bei Neuanlagen künftig aber ohnehin der Standard wird.
Mit der MiSpeL-Festlegung schafft die Behörde diese Alles-oder-Nichts-Logik ab. Künftig dürfen Heimspeicher und Ladepunkte beides parallel: Solarstrom zwischenspeichern und gleichzeitig günstigen Strom aus dem Netz laden, ohne die EEG-Vergütung komplett zu verspielen. Dafür stehen künftig zwei Wege bereit:
- Abgrenzungsoption: Hier wird über das Smart Meter im 15-Minuten-Takt genau gemessen, was rein- und rausgeht. Ein mathematisches Rechenmodell teilt die Strommengen exakt auf: Welcher Anteil war grüner Solarstrom (und bekommt die Marktprämie aus der Direktvermarktung) und welcher war Netzstrombezug (erhält Umlageprivilegien).
- Pauschaloption: Für kleinere Solaranlagen bis maximal 30 kWp Leistung gedacht. Hier spart man sich aufwendige Messaufbauten. Die Anteile für förderfähigen Strom werden anhand fester gesetzlicher Vorgaben und Grenzen schlicht pauschal berechnet.
Übrigens: Ladepunkte für Elektroautos werden Speichern dabei rechtlich gleichgestellt. Das macht den Weg frei, das Auto als mobilen Zwischenspeicher zu nutzen und flexibel auf Preissignale an den Strombörsen zu reagieren.
Ganz ohne Geduld geht es allerdings nicht. Bis Ende September 2027 gilt eine Übergangszeit. In dieser Phase müssen der jeweilige Netzbetreiber und der Messstellenbetreiber vor Ort zustimmen, da deren IT-Systeme und Abrechnungsprozesse erst noch auf die neuen Vorgaben umgestellt werden müssen. Zudem steht für die vereinfachte Pauschaloption noch die offizielle beihilferechtliche Genehmigung der gesetzlichen Grundlage aus.
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