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Angriff auf Infofreiheit: Transparenzbeauftragte wehren sich gegen IFG-Reform
Die Kontrollbeauftragten von Bund und Ländern kritisieren den Plan der schwarz-roten Koalition für drastische Einschnitte im Informationsfreiheitsgesetz scharf.
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Der geplante Kahlschlag beim Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes stößt auf erbitterten Widerstand der Kontrollbehörden. Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK) hat die Pläne der Bundesregierung, den Zugang zu Verwaltungsinformationen massiv zu beschränken, mit aller Deutlichkeit zurückgewiesen. Aus Sicht des Gremiums kommt die angekündigte Abkehr von einem voraussetzungslosen Anspruch einer faktischen Abschaffung des Informationsfreiheitsrechts auf Bundesebene gleich. Statt des im Koalitionsvertrag versprochenen Mehrwerts drohe ein Rückschritt in die Ära des verschlossenen Obrigkeitswissens.
Informationsfreiheit sei keine lästige Pflichtaufgabe, sondern eine historische Errungenschaft, betont die IFK in ihrer Stellungnahme. Es gehe darum, staatliches Handeln kontrollierbar zu machen. Angesichts des wachsenden Misstrauens gegenüber staatlichen Organisationen wäre es das falsche Signal, die Kontrollrechte der Bürger zu beschneiden. Vertrauen in die Verwaltung und die Akzeptanz der freiheitlichen Demokratie basierten im Kern auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit.
Stein des Anstoßes ist ein Beschluss des Koalitionsausschusses. Er sieht vor, die Hürden für den Informationszugang im Bund drastisch anzuheben. Künftig soll ein Auskunftsanspruch von einem „berechtigten Interesse“ abhängen, was das bisherige Prinzip auf den Kopf stellen würde. Die Regelungen griffen auch nur noch, wenn keine anderen Informationsrechte bestünden. Antragsberechtigt sollen allein hierzulande lebende deutsche Staatsbürger oder EU-Bürger sein – bei steigenden Gebühren. Ganze Sektoren wie kritische Infrastrukturen oder die Forschung würden pauschal aus dem Gesetz gestrichen, statt Risiken im Einzelfall zu prüfen.
Die Behauptung von Schwarz-Rot, die Maßnahmen machten das Gesetz verständlicher, hält die IFK für unplausibel. Das Argument der staatlichen Resilienz greife nicht, da das Auskunftsrecht bereits umfassenden Schutz für Sicherheitsinteressen biete. Ein Bedarf für den Ausschluss ganzer Bereiche existiere nicht. Die IFK wirft der Regierung vor, den Verweis auf die Sicherheit als Vorwand zu missbrauchen.
Schwer wiegt die geforderte Abkehr vom voraussetzungslosen Anspruch. Künftig müsste nicht mehr der Staat die Geheimhaltung begründen, sondern der Bürger sein Informationsinteresse rechtfertigen. Das wäre laut der IFK eine Rolle rückwärts in die Zeit vor über zwanzig Jahren. Ferner würde die Reform zu einem deutlichen bürokratischen Mehraufwand in den Behörden führen, da nun bei jedem Antrag Berechtigungen und Interessen geprüft sowie Bearbeitungsschritte für die Kostenerhebung dokumentiert werden müssten. Journalisten drohe der Verlust bewährter IFG-Zugangswege.
Der Informationsfreiheitsbeauftragte in Baden-Württemberg, Tobias Keber, warnt vor dem Entzug des Anfragerechts für Vereine und NGOs. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe klargestellt, dass zivilgesellschaftliche Organisationen eine unverzichtbare Rolle als gesellschaftliche Wachhunde einnähmen. Ihnen den Zugang zu verwehren, wäre konventionswidrig.
Die Front gegen die Initiative von CDU, CSU und SPD wird so immer breiter. Die Ex-Bundesbeauftragten Peter Schaar und Ulrich Kelber bezeichneten die Beschlüsse bereits als verheerend. NGOs und Gewerkschaften protestieren, eine Petition läuft. Die IFK fordert die Regierung daher auf, sich statt des Vorhabens moderne Transparenzgesetze der Länder zum Vorbild zu nehmen.
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