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Deutscher DSA-Koordinator geht gegen eBay vor
Der Onlinemarktplatz soll wesentliche Regeln des Digitale-Dienste-Gesetzes bislang nicht einhalten, meint der DSA-Koordinator bei der Bundesnetzagentur.
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Seit Anfang Januar 2026 hatte der bei der Bundesnetzagentur angesiedelte deutsche Koordinator für die Durchsetzung des Digital Services Act (DSA) Hinweise überprüfen lassen, jetzt steht für ihn vorläufig fest: Der Onlinemarktplatz ebay.de verstößt gegen das Regelwerk. Das teilte die Aufsichtsstelle am Montagmorgen mit.
So sei das Melden von Inhalten auf der Plattform nicht ordnungsgemäß möglich, insbesondere nicht aus der Webansicht für normale Endgeräte („Desktopvariante“). Der Digital Services Act schreibt vor, dass eine Meldung auf möglicherweise rechtswidrige Inhalte jederzeit schnell und einfach möglich sein muss.
Auch bei Maßnahmen gegen Nutzer soll sich die Plattform nicht an die DSA-Regeln gehalten haben – wenn ein Anbieter Nutzer etwa sperrt, muss diesem klar und eindeutig der Grund dafür mitgeteilt werden. Auf dieser Grundlage könnten Nutzer sich dann wiederum gegen Betreibermaßnahmen wehren, wenn sie diese für unzutreffend erachten, sieht der Digital Services Act vor. Das soll Nutzer vor anderen Nutzern, aber auch vor übergriffigen Plattformen schützen.
Der dritte Vorwurf, den der deutsche DSC erhebt, betrifft die Händlerangaben. Zum Schutz vor Betrug müssen Verkäufer und verbindliche Kontaktmöglichkeiten klar gekennzeichnet sein. „Diese Pflichtangaben sind bei eBay nicht einfach und benutzerfreundlich einsehbar“, heißt es in der Mitteilung des Digitale-Dienste-Koordinators.
Der Anbieter sieht sich Unrecht in der behördlichen Kritik. „Wir stehen zu diesen Fragen mit der Bundesnetzagentur in engem und konstruktivem Austausch und werden diesen Dialog im weiteren Verlauf des Verfahrens fortsetzen“, teilt eine Sprecherin des Unternehmens auf Anfrage von heise online mit. „eBay nimmt seine Verpflichtungen aus dem Digital Services Act sehr ernst und ist der Auffassung, die gesetzlichen Anforderungen sorgfältig umgesetzt zu haben.“
Der deutsche Digitale-Dienste-Koordinator ist für e-Bay zuständig, weil das US-Unternehmen seinen EU-Hauptsitz in Deutschland und weniger als 45 Millionen monatliche Nutzer in der Europäischen Union hat. Das einst als Online-Auktionshaus unter privaten Anbietern und Bietern gestartete Unternehmen fokussiert sich seit einiger Zeit auf gewerbliche Verkäufer, die Endkunden dort ihre Produkte feilbieten.
Im Fall eBay sind laut deutschem DSC auch Hinweise aus Frankreich eingeflossen, so wie es der DSA vorsieht. „eBay kann nun zu den Verstößen Stellung nehmen und die Verstöße beheben. Wenn das Unternehmen unserer Anordnung nicht folgt, werden wir weitere Maßnahmen ergreifen“, kündigt Johannes Heidelberger an, der die Aufsichtsstelle leitet.
Sollten Dienstekoordinator und eBay keine gemeinsame Auffassung finden, kann die Aufsichtsbehörde sowohl eine Anordnung erlassen sowie ein Strafgeld gegen den Onlinemarktplatz verhängen.