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Vorsicht, Kunde: Rechtliche Fallstricke bei Streaming-Abos und Online-Verträgen
Dubiose Streaming-Abos, Lockangebote mit Billiginhalten, technische Fehler beim Bezahlen: Wer die Warnsignale kennt, kann unberechtigte Forderungen abwehren.
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Streaming-Abos lassen sich heute mit wenigen Klicks abschließen. Doch der Komfort täuscht über rechtliche und technische Fallstricke hinweg. Ob es um das Teilen von Accounts, technische Störungen beim Bezahlvorgang oder das plötzliche Erwachen in einer Online-Abofalle geht: Verbraucher sollten ihre Rechte genau kennen, um sich vor unberechtigten Forderungen zu schützen und den Anbietern auf Augenhöhe zu begegnen.
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Werbeanzeigen in sozialen Medien versprechen Zugang zu aktuellen Filmen zu Preisen, die deutlich unter den Tarifen etablierter Streamingdienste liegen. Wer solchen Angeboten folgt und etwa seine E-Mail-Adresse hinterlässt, sieht sich mitunter kurz darauf mit Zahlungsaufforderungen für ein Abonnement konfrontiert, das die Betroffenen nie bewusst abgeschlossen haben.
Für einen wirksamen Vertrag genügt es aber nicht, dass Nutzer lediglich ihre E-Mail-Adresse eingeben oder auf einer Website einige Angaben machen. Nach Paragraf 145 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kommt ein Vertrag erst durch Angebot und Annahme zustande. Verbraucher müssen dabei erkennen können, mit wem sie einen Vertrag schließen, welche Leistung dieser anbietet, und welche Kosten entstehen.
Für den Online-Handel schreibt das BGB die sogenannte Button-Lösung vor. Der Bestellbutton muss eindeutig mit einer Formulierung wie „zahlungspflichtig bestellen“ beschriftet sein. Ein Hinweis am Rand in kleiner oder schlecht lesbarer Schrift genügt nicht.
Auch wenn sich auf der Schaltfläche lediglich eine vage Formulierung wie „Anmeldung“ oder „Weiter“ befindet, kommt kein wirksamer Vertrag zustande. Dem Verbraucher fehlt in solchen Fällen das nötige Erklärungsbewusstsein, der angebliche Vertrag ist von Anfang an nichtig.