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Chatkontrolle: EU-Staaten halten weiter an anlassloser Überwachung fest
Die EU-Mitgliedstaaten wollen die bereits als gescheitert geltende Regelung zur freiwilligen Chatkontrolle erneut auf die politische Agenda setzen, gleichzeitig wächst im Europäischen Parlament der Widerstand. Nach der Sommerpause werden zudem die Verhandlungen über die langfristig geplante Chatkontrolle-Verordnung fortgesetzt.
Nachdem sich im März 2026 überraschend bereits das EU-Parlament gegen die anlasslose Überwachung von Messenger-Nachrichten ausgesprochen hatte und anschließend auch die Trilog-Verhandlungen ohne Ergebnis geblieben waren, galt die Chatkontrolle trotz eines laut dem ehemaligen EU-Parlamentarier der Piratenpartei Patrick Breyer „demokratisch hochbedenklichen Manöver“, mit dem eine neue Abstimmung erzwungen werden sollte, im Grunde als gescheitert.
Nun wollen mehrere Regierungen von EU-Mitgliedstaaten die bereits als erledigt betrachtete gesetzliche Grundlage für die freiwillige Chatkontrolle erneut auf den Weg bringen und eine Übergangsregelung schaffen. Diese soll es Anbietern von Kommunikationsdiensten weiterhin ermöglichen, Nachrichten und Dateien freiwillig auf Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs sowie entsprechende Verdachtsmomente zu durchsuchen und Funde an Strafverfolgungsbehörden zu melden. Darüber berichtet Netzpolitik.org unter Berufung auf veröffentlichte Verhandlungsdokumente.
Der erneute Vorstoß erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem die Verhandlungen über die dauerhaft geplante Chatkontrolle-Verordnung trotz zahlreicher Kompromissvorschläge weiterhin festgefahren sind. Für die langfristige Regelung konnte bislang keine Mehrheit gefunden werden. Sie steht seit geraumer Zeit in der Kritik, weil sie weitreichende Eingriffe in die private digitale Kommunikation ermöglichen könnte.
Die Positionen der beteiligten Institutionen liegen dabei weiterhin weit auseinander. Während die EU-Kommission Hosting-Dienste und Kommunikationsplattformen verpflichten möchte, die Inhalte sämtlicher Nutzer auf Hinweise zu Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Kindesmissbrauch zu durchsuchen, spricht sich das Europäische Parlament lediglich für gezielte Durchsuchungen verdächtiger Nutzer aus und lehnt eine allgemeine Überwachung sämtlicher Kommunikationsinhalte weiterhin ab. Die Mitgliedstaaten bevorzugen dagegen bislang überwiegend freiwillige Scans durch die Anbieter und sprechen sich ebenfalls gegen eine generelle Verpflichtung aus. Damit steht die EU-Kommission mit ihrem Vorhaben nach wie vor allein da.
An Vorschlägen der verschiedenen Ratspräsidentschaften mangelte es in den vergangenen Monaten dagegen nicht. Zuletzt stand ein Kompromiss zur Debatte, der freiwillige und verpflichtende Maßnahmen miteinander kombinieren sollte. Dabei könnten unterschiedliche Regelungen für öffentlich zugängliche und private Inhalte gelten, doch auch dieser Vorschlag fand keine Mehrheit. Zwar zeichnet sich eine gewisse Gesprächsbereitschaft innerhalb der verschiedenen Institutionen ab, gleichzeitig wird aber ebenso deutlich, dass für die meisten Beteiligten Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation nicht unter die Verordnung fallen darf. Eine anlasslose Massenüberwachung aller Nutzer wird daher weiterhin mehrheitlich abgelehnt.
Im Gegensatz zur deutschen Vorgängerregierung, die das Vorhaben seinerzeit noch weitestgehend ablehnte, drängt die aktuelle Koalition auf eine schnelle Wiedereinführung der Kontrolle. So soll das Bundesinnenministerium die deutsche Delegation in Brüssel angewiesen haben, die Wiederherstellung der Rechtslage vor dem Auslaufen der Interimsverordnung mit höchster Priorität voranzutreiben, sofern diese freiwillige Maßnahmen ergänzt und nicht ersetzt. Auch innerhalb der EU-Kommission wird auf eine rasche Wiedereinführung gedrängt, da einzelne Unternehmen ihre freiwilligen Scans nach der Sommerpause einstellen könnten, falls keine neue Rechtsgrundlage geschaffen wird.
Der Versuch der derzeitigen Parlamentspräsidentin Roberta Metsola, trotz der deutlichen Ablehnung in der Vergangenheit einen neuen Anlau