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Die Paketsteuer in Österreich wankt
Regierungspartei NEOS und der ÖVP-Wirtschaftsminister sind gegen die Paketsteuer. Der Handelsverband ruft die EU-Kommission auf den Plan.
„Die nationale Paketsteuer ist ein Murks”, meint Beate Meinl-Reisinger, Österreichs Außenministerin und Vorsitzende der liberalen Partei NEOS. Die Ministerin fordert die Rücknahme der am 1. Oktober in Kraft getretenen Paketsteuer von 2,40 Euro pro Online-Bestellung. „Verantwortung übernehmen heißt auch, zu korrigieren, was nicht funktioniert", argumentiert sie. Auch von der größten Regierungspartei ÖVP gibt es kritische Stimmen, allen voran von Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer. Hinzu kommen juristische Angriffe auf die österreichische Paketsteuer.
Sie ist im Detail kompliziert und betrifft Fernabsatzbestellungen durch Verbraucher und andere nicht Vorsteuerabzugsberechtigte bei Webshops, die im vorangegangenen Jahr mehr als 100 Millionen Euro mit Fernabsatz in Österreich umgesetzt haben. Soweit bekannt, betrifft dies zunächst Aliexpress, Amazon.com, Apple, Best Secret, Ebay, Ikea, Mediamarkt, Otto, Shein, Shop-Apotheke, Temu, Universal, XXXLutz und Zalando. Im Jänner dürfte Refurbed, ein österreichischer Marktplatz für aufgearbeitete Gebrauchtware, hinzukommen. Betroffen sind auch tausende kleinere Händler, die ihre Waren über diese Webshops feilbieten.
Die Webshops können sich aussuchen, ob sie die zwei Euro Paketsteuer pro Paket oder pro Bestellung abliefern. Letzteres ist der Regelfall, weshalb die Steuer eigentlich Bestellsteuer heißen sollte. Und in der Regel werden die Kosten auf die Kunden abgewälzt, so dass zu den zwei Euro noch 40 Cent Umsatzsteuer hinzukommen. Es gibt diverse Ausnahmen; beispielsweise befreit Abholung in einer unter der Marke des Händlers auftretenden Einrichtung von der Steuer (neudeutsch „Click & Collect”).
Zu den offiziellen Zielen der Steuer zählen die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs sowie Unterstützung für den stationären Handel. Der österreichische Handelsverband ist dennoch gegen die Steuer. Er berichtet von ersten negativen Effekten: Verbraucher würden nun größere Online-Bestellungen tätigen, um die 2,40 Euro auf möglichst viele Produkte umzulegen, und folglich noch weniger vor Ort kaufen. Für umfassende Daten dazu ist es allerdings noch zu früh.
Der Verband hält die Steuer sowieso für rechtswidrig und hat unter Berufung auf EU-Recht Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt. Der Versandhändler Otto hat angekündigt, die Steuerbescheide zu bekämpfen, um die Rechtmäßigkeit der Steuer gerichtlich prüfen zu lassen, schließlich sind schon bei der öffentlichen Begutachtung der Regierungsvorlage europa- und verfassungsrechtliche Zweifel aufgekommen.
Zalando beschwert sich direkt beim österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH), hält seine juristischen Argumente aber selbst auf Nachfrage geheim. Das lässt den Verdacht aufkeimen, dass der Schritt mehr Public Relations dient als juristischer Erkenntnis. Zwar hat Zalando in der Begutachtung kurz auf den Gleichheitsgrundsatz und die Erwerbsfreiheit des österreichischen Verfassungsrechts verwiesen und erklärt, es sehe für die Benachteiligung der Vertriebsform E-Commerce sowie die Steuerpflicht retournierter Bestellungen keine sachliche Rechtfertigung.
Doch selbst wenn das so sein sollte, hilft das Zalando beim VfGH zunächst nicht. Denn direkte Beschwerden gegen Rechtsnormen („Individualbeschwerden”) sind, ohne vorangegangene Gerichtsverfahren, nur in engen Grenzen zulässig: Die Normen müssen die Rechtssphäre des Antragsteller aktuell und unmittelbar beeinträchtigen, was hier nicht gegeben scheint, da Zalando ja erst eine Steuererklärung einreichen und einen bekämpfbaren Steuerbescheid erwirken muss. Außerdem hat Zalando den Antrag nach eigenen Angaben schon im August gestellt, als die Steuer noch gar nicht in Kraft war, was Individualbeschwerden in der Regel ausschließt.
Zusätzlich darf dem Antragsteller kein anderer zumutbarer Weg zur Abwehr offen stehen. Das wäre vielleicht gegeben