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Bundesregierung einigt sich bei Zuckersteuer offenbar auf Zwei-Stufen-Modell
Die Bundesregierung hat sich nach Angaben aus dem Finanzministerium beim Thema Zuckersteuer geeinigt. Einzelheiten sollen demnächst vorgestellt werden. Laut Medienberichten soll ab 1. Juli 2027 ein Zwei-Stufen-Modell gelten.
Die schwarz-rote Koalition hat ihre Meinungsverschiedenheiten über die Einführung einer Steuer auf zuckergesüßte Getränke beigelegt. Die Bundesregierung habe sich auf eine "Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen zur Umsetzung der vereinbarten Zuckergetränkesteuer" geeinigt, hieß es aus dem Bundesfinanzministerium.
Die Vorlage soll den Angaben zufolge am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden. Zuvor hatten das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) und die Bild-Zeitung darüber berichtet.
FAQ
29.04.2026
Eine Abgabe von einigen Cent auf stark gezuckerte Softdrinks? Das ist in Deutschland ein Reizthema.
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Der Kompromiss sieht laut RND eine zweistufige Steuer und Ausnahmen für kleinere Hersteller vor. Wie aus der sogenannten Formulierungshilfe hervorgeht, die auch der Nachrichtenagentur dpa vorliegt, soll ab dem 1. Juli 2027 ein Steuersatz von 26 Cent auf gesüßte Getränke mit einem Zuckergehalt ab fünf Gramm pro 100 Milliliter erhoben werden. Bei einem Zuckergehalt von acht Gramm pro 100 Milliliter soll der Satz 32 Cent betragen.
Laut RND soll die Steuer nicht für Hersteller gelten, die weniger als eine Million Liter gezuckerte Getränke pro Jahr produzieren.
Die geplante Besteuerung von Light-Getränke oder Haferdrinks ist vor allem in der Union umstritten.
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Mit der Zuckersteuer will Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) nicht nur Einnahmen für den Bundeshaushalt generieren, sondern auch Getränkeherstellern einen Anreiz geben, den Zuckergehalt zu senken und ihre Produkte gesünder zu machen. Nach der jetzigen Einigung geht die Bundesregierung davon aus, dass die Steuer dem Bund 2027 rund 690 Millionen Euro einbringen wird, im Jahr 2028 dann 925 Millionen Euro.
Das Kanzleramt hatte Klingbeils Pläne Anfang des Monats vorerst gestoppt. In Regierungskreisen hieß es, sein Entwurf weiche vom Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit ab und sei in dieser Form in der Regierung nicht mehrheitsfähig.