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Ratenkauf: Ab dem 20. November 2026 greift das verschärfte Kreditrecht
von Benjamin Mamerow
16. Okt. 2026 |
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Ab dem 20. November 2026 treten hierzulande strengere Vorschriften für Ratenkäufe, „Später bezahlen“-Dienste und Dispokredite in Kraft, um Verbraucher vor Verschuldung zu schützen. Bisher kaum regulierte Varianten für Finanzierungen wie zinsfreie Klein- und Kurzzeitkredite fallen dann unter das Verbraucherdarlehensrecht und erfordern eine verpflichtende Kreditwürdigkeitsprüfung. Beschlossen wurde das Ganze im Bundestag bereits am 17. April dieses Jahres in Form eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie.
Für Kunden sollen sich dadurch die Schutzrechte deutlich verbessern, da man fortan ein gesetzliches Widerrufsrecht erhält und Verträge unkompliziert per E-Mail abschließen kann. Wer den Kauf nach dem Klick bereut, kann den Kreditvertrag nach Paragraph 495 BGB innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Hat der Anbieter bei den Pflichtinformationen geschlampt, verlängert sich diese Frist auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage.
Auch für Dispokredite gelten strengere Bestimmungen, die eine sofortige Kündigung untersagen und stattdessen faire Rückzahlungsraten in zwölf Teilen vorschreiben. Klassische Rechnungskäufe bleiben von diesen Neuerungen aber weiterhin ausgenommen, während Werbung für Darlehen künftig transparenter auf die tatsächlichen Kosten hinweisen muss.
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