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Palworld auf Switch 2: Pocketpair wünscht sich Gespräche über eine Portierung
Studio-Chef Takuro Mizobe lobt die neue Konsole in höchsten Tönen – doch Nintendos Patentklage wegen Pokémon-Ähnlichkeiten überschattet die Pläne.
Pocketpair liebäugelt mit einer Veröffentlichung seines Survival-Hits Palworld auf der Nintendo Switch 2.
Zuvor hatte das Studio eine Portierung auf die Vorgängerkonsole wegen der technischen Limitierungen des Geräts ausgeschlossen. Beim Nachfolger sieht das jedoch anders aus.
Takuro Mizobe gründete das Indie-Studio Pocketpair im Jahr 2015. Nach Titeln wie Craftopia gelang ihm Anfang 2024 mit Palworld der globale Überraschungshit: Das Survival-Spiel verzeichnete binnen kürzester Zeit über 25 Millionen Spieler und machte das Studio weltweit bekannt.
Studiochef Takuro Mizobe brachte diesen Wunsch in einem neuen Interview mit VGC zum Ausdruck: "Selbstverständlich. Zuallererst muss ich sagen: Wir halten die Switch 2 für eine wirklich fantastische Plattform – nicht nur für Spiele weltweit, sondern ganz besonders hier in Japan und für die gesamte japanische Spielebranche", betont er. "Es ist eine unglaubliche Konsole."
"Sollte sich künftig die Gelegenheit ergeben, darüber zu sprechen oder auszuloten, wie wir Palworld irgendwie auf die Switch-Plattform bringen können, würden wir diese Gespräche liebend gerne führen."
Ob Nintendo an einer Zusammenarbeit interessiert ist, bleibt jedoch fraglich. In der Vergangenheit zog der Mario-Konzern wegen der Ähnlichkeiten von Palworld zu Pokémon gegen das Entwicklerstudio vor Gericht. Zum aktuellen Stand konnte sich Mizobe wegen des laufenden Verfahrens nicht äußern.
Nintendo reichte ursprünglich im September 2024 eine Patentklage ein. Im November 2025 wurden die Vorwürfe angepasst und konzentrieren sich seither primär auf frühere Versionen des Spiels. Zwischenzeitlich hatte Pocketpair mehrere umstrittene Mechaniken entfernt, darunter das Werfen von Pal-Sphären zum Beschwören der Monster.
Spannend wird es bereits in wenigen Wochen: Am 9. November will das Bezirksgericht Tokio seine vorläufige Einschätzung zu dem Fall verkünden.