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Apple checkt bald iCloud-Links auf „Harmful Content“
Wer Fotos oder Dateien aus seinem privaten iCloud-Konto mit anderen über Apples Publikationsdienst weitergibt, muss ab sofort mit einer Prüfung rechnen.
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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.
Apple rühmt sich üblicherweise damit, dass die Daten seiner Nutzer privat bleiben. Das brachte dem Unternehmen über die Jahre Vorwürfe von Strafverfolgungsbehörden und Teilen der Zivilgesellschaft ein, etwa nicht genug gegen Missbrauchsmaterial zu tun. In einem Bereich ändert das Unternehmen jetzt seine Politik: Wer Inhalte von iCloud künftig allgemein zugänglich macht, muss damit rechnen, dass Apple diese vorab scannt – und gegebenenfalls Maßnahmen einleitet, wenn das Unternehmen diese als problematisch erachtet. Dies geht aus einer Information hervor, die Apple im Kontext der Bereitstellung der Entwickler-Betas von iOS 27.3, macOS 27.3 und iPadOS 27.3 herausgebracht hat. Darin werden auch mögliche Konsequenzen angedroht, wenn „Harmful Content“ von den Algorithmen des Unternehmens als solcher geflaggt wird.
Laut einem Apple-Supportdokument gilt die Regelung für alle, die iCloud-Inhalte – etwa Bilder oder Dateien aus iCloud Drive – über die Teilen-Funktion bereitstellen, allerdings nur dann, wenn es die Variante ist, bei der die Kenntnis des Links („Anyone with the Link“) ausreicht. Privates Teilen mit bestimmten Personen oder das Zusenden einer Kopie an eine bestimmte Person sind davon nicht abgedeckt. „Anyone with the Link“ ist dementsprechend künftig auch Apple. Es gilt für die genannten Betriebssysteme. „Wenn Sie etwas [auf diese Art] teilen [...], wird der Inhalt Apple zugänglich gemacht, um ihn auf schädliches Material zu überprüfen.“
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung greift dann ebenso wenig wie ein zuvor aktiviertes Advanced Date Protection (ADP), der sogenannte erweiterte Datenschutz, durch den Apple eigentlich nicht mehr in die Nutzerdaten schauen kann. Bei ADP wird also das Schlüsselmaterial des Users verwendet, um die Datei zu entsperren, damit Apple sie prüfen und per Link bereitstellen kann.
Apple macht in seinem Supportdokument keine Angaben dazu, was „Harmful Content“ konkret ist. Üblicherweise sind damit Missbrauchsbilder, sogenannte CSAM-Inhalte (für Child Sexual Abuse Material), gemeint. Apple nennt allerdings die Schritte, die der Konzern unternehmen will, wenn er „Harmful Content“ entdeckt: So können diese Inhalte „verschoben, verweigert, modifziert, entfernt oder gelöscht“ werden – und das „jederzeit“.
Gleichzeitig kann es zu „Maßnahmen“ gegen den Apple-Account kommen, darunter dessen Blockierung oder Deaktivierung. Weiterhin kann auch das Neuanlegen von Apple-Accounts mit der hinterlegten E-Mail-Adresse oder Telefonnummer unterbunden werden. Schließlich behält sich Apple vor, Strafverfolger einzuschalten.
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