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Digital Services Act: EU will offenbar ChatGPT und Roblox strenger kontrollieren
ChatGPT und Roblox erreichen monatlich über 45 Millionen EU-Nutzer. Die EU-Kommission plant daher die Einstufung als VLOP und damit strengere Aufsicht.
Die Europäische Kommission stuft den KI-Chatbot ChatGPT von OpenAI und die Spieleplattform Roblox voraussichtlich bereits im August als sehr große Online-Plattformen (Very Large Online Platforms, kurz VLOP) ein. Das berichtet der Nachrichtendienst Bloomberg unter Berufung auf eine mit dem Vorgang vertraute Person. Grundlage dafür bildet der Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union. Beide US-Unternehmen überschreiten in der EU mittlerweile die maßgebliche Schwelle von 45 Millionen monatlichen Nutzerinnen und Nutzern. ChatGPT kommt dabei nach eigenen Angaben mit seiner Suchfunktion auf rund 159 Millionen, Roblox auf etwa 48 Millionen.
Mit dieser Einstufung verpflichten die EU-Behörden die Anbieter der Dienste etwa zu Risikoanalysen, unabhängigen Prüfungen, jährlichen Transparenzberichten sowie einer Abgabe an die Kommission. Bei Verstößen gegen die Vorgaben drohen den Konzernen Geldbußen von bis zu sechs Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes. Eine offizielle Stellungnahme der EU-Kommission liegt bislang nicht vor. OpenAI und Roblox antworteten vorerst nicht auf Anfragen von Bloomberg.
Zu den ersten als VLOPs eingestuften Diensten gehörten im Jahr 2023 etwa YouTube, Facebook und Instagram, zuletzt stufte die EU-Kommission Online-Händler wie Shein und Temu als VLOPs ein. Mit OpenAI und der Roblox Corporation rücken nun erstmals KI- bzw. Videospielentwickler ins Visier der EU-Kommission.
Besonders für Roblox bringen die Regeln konkrete Anpassungsanforderungen mit sich, da die Plattform in der Vergangenheit wiederholt wegen mangelnden Jugendschutzes in der Kritik stand. Das Unternehmen führte dafür kürzlich bereits strengere Kontrollen für Kontakte und Spielinhalte von Kindern ein, baut jedoch gleichzeitig sein Werbegeschäft aus. Der DSA verbietet dabei etwa auf Profiling basierende Werbung gegenüber Minderjährigen, sofern deren Alter dem Anbieter bekannt ist.
Für OpenAI wiederum bedeuten die geforderten Risikobewertungen vor allem den Nachweis von Maßnahmen gegen Desinformation sowie Datenschutz- und Urheberrechtsverletzungen.
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