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Debatte über Fünf-Prozent-Hürde: Ist die Sperrklausel noch zeitgemäß?
In Deutschland hat die Debatte über die Fünf-Prozent-Hürde erneut Fahrt aufgenommen. Befürworter und Gegner streiten über die Sperrklausel. Eine Reform des Wahlrechts gilt als möglich.
Die Fünf-Prozent-Hürde - bewährt seit 1953 im bundesdeutschen Wahlrecht. Sie soll verhindern, "dass sich der Bundestag in eine Vielzahl kleiner Gruppen aufspaltet und dadurch seine Handlungsfähigkeit verliert", begründet die Bundeswahlleiterin die sogenannte Sperrklausel.
Und eine gute Begründung ist nötig: Bei der vergangenen Bundestagswahl schafften nur sechs der 29 angetretenen Parteien diese Hürde - womit knapp sieben Millionen Wählerinnen und Wähler der Kleinparteien nun nicht im Bundestag vertreten sind. Also weg mit den fünf Prozent, sagt nicht nur der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier.
Auch Armin Willingmann, SPD-Spitzenkandidat in Sachsen-Anhalt, findet die Alternative gut: eine abgesenkte Drei-Prozent-Sperrklausel. Die würde verhindern, dass das Parlament zersplittert, sagte Willingmann dem Tagesspiegel.
Dem stimmt ein weiterer erklärter Sperrklausel-Gegner, der Linken-Politiker Bodo Ramelow, ausdrücklich zu: "Insgesamt sehe ich es demokratietheoretisch und -praktisch als hochgefährlich an, wenn die Zahl der abgegebenen Stimmen, die am Ende sich in keiner parlamentarischen Rückspiegelung mehr zeigen, immer weiter zunehmen."
FAQ
28.01.2025
Bei der Bundestagswahl gilt erstmals das neue Wahlrecht.
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Nachfrage bei einem erklärten Anhänger der Sperrklausel auf Bundesebene: Günter Krings, Jurist und CDU-Bundestagsabgeordneter. "Wenn wir eine geringere Hürde hätten oder ganz auf die Sperrklausel verzichten, dann würden noch mehr Wähler kleinere Parteien wählen", sagt dieser. "Das kann man demokratietheoretisch begrüßen. Ich halte es für gefährlich, weil Regierungsbildungen immer schwieriger werden, je mehr Partner daran beteiligt sind."
Also sehenden Auges in Kauf nehmen, dass Wählerinteressen nicht durchdringen? Moment, sagt Günter Krings: "Der Wähler weiß ja, wenn er eine kleine Partei wählt, dass diese Gefahr droht - und da muss er abwägen: 'Ist mir das so wichtig oder gehe ich auf Nummer sicher?' Da muss man dem Wähler als mündigem Bürger diese Entscheidung überlassen."
Erstmals dürfen 16-Jährige in Baden-Württemberg wählen.
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