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DGB sieht Milliardenschäden durch Mindestlohn-Betrug
Trotz Mindestlohn haben Millionen Beschäftigte zu wenig Lohn erhalten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund nennt illegale Tricks als Ursache und beziffert den Schaden auf 64 Milliarden Euro. Arbeitgeber bezweifeln das.
Unbezahlte Stunden, Scheinabzüge, unrealistische Vorgaben: Die Umgehung des Mindestlohns hat nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) binnen zehn Jahren insgesamt rund 64 Milliarden Euro wirtschaftliche Schäden angerichtet. Die Zahlen liegen der Nachrichtenagentur dpa vor.
Allein 35 Milliarden Euro hätten betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer getragen, die den Mindestlohn nicht in voller Höhe erhalten hätten. 22 Milliarden Euro entgingen den Sozialkassen, sieben Milliarden Euro Einkommensteuer dem Fiskus. Betrachtet wurde der Zeitraum seit Einführung des Mindestlohns 2015 bis 2024.
FAQ
24.06.2026
Minijobs könnten verschwinden. Doch was bedeutet das für Millionen Beschäftigte in Deutschland?
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Laut DGB arbeiten derzeit rund sechs Millionen Menschen zum Mindestlohn, vor allem in Gaststätten, Handel oder Landwirtschaft. Doch kommen in der Praxis nicht alle auf den vollen Stundensatz, etwa weil Arbeitszeiten nicht voll bezahlt werden. Der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 13,90 Euro pro Stunde ist eine allgemeine Untergrenze, die eigentlich nur in Ausnahmen unterschritten werden darf, zum Beispiel bei Praktikanten.
Nach den Berechnungen des DGB betrifft das seit Einführung des Mindestlohns durchschnittlich zwei Millionen Beschäftigte pro Jahr. Die Gewerkschafter beziehen sich auf Daten aus dem sogenannten Sozioökonomischen Panel - einer jährlichen Befragung von rund 30.000 Menschen in 20.000 Haushalten. Aus Angaben zu Arbeitszeit und Verdienst leiteten die DGB-Experten ab, bei wie vielen Menschen der jeweils gültige Mindestlohn jährlich unterschritten wurde. Im Schnitt fehlten den Berechnungen zufolge 1,70 bis 2,40 Euro pro Stunde.
Arbeitsbedingungen von Paketboten verstoßen häufig gegen deutsche Gesetze.
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Der DGB stellt dies in Beziehung zu geplanten Sparmaßnahmen bei den Sozialversicherungen und erhebt den Vorwurf: "Ein Teil der Finanzierungslücken geht auf kriminelles Handeln von Arbeitgebern zurück, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen." DGB-Vize Stefan Körzell forderte: "Wer den Sozialstaat stärken will, muss Lohnraub konsequent bekämpfen, statt die Rechnung denjenigen aufzubürden, die jeden Tag arbeiten und trotzdem oft kaum über die Runden kommen. Mindestlohnbetrug ist kein Kavaliersdelikt - er muss rigoros verfolgt und hart bestraft werden."
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) betont: "Arbeitgeber stehen zum gesetzlichen Mindestlohn." Doch sei bei der Bewertung der Zahlen "Sorgfalt geboten". Befragungsdaten könnten ungenau sein, etwa wenn Arbeitszeiten nicht exakt erfasst werden. "Die Zollprüfungen zeigen: Wo der Mindestlohn nicht gezahlt wird, muss der Staat handeln. Gleichzeitig hat die politisch veranlasste, überproportionale Anhebung des Mindestlohns im Jahr 2022 den wirtschaftlichen Druck auf viele Betriebe deutlich verschärft."