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Neue EU-Verpackungsregeln greifen ab heute
von Carsten Knobloch
12. Aug. 2026 |
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Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung und dem zeitgleich in Kraft tretenden deutschen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) löst die EU die bisherige Verpackungsrichtlinie ab. Das Bundesumweltministerium (BMUV) hat dazu die konkreten Etappenziele und Anforderungen hervorgehoben, mit denen die Mitgliedstaaten das Verpackungsmüllaufkommen pro Kopf schrittweise senken müssen.
Die neuen Vorgaben setzen auf verbindliche Reduktionsziele im Vergleich zum Basisjahr 2018:
– Müllreduzierung pro Kopf: Die EU-Länder sind verpflichtet, das Pro-Kopf-Aufkommen an Verpackungsmüll bis 2030 um 5 Prozent, bis 2035 um 10 Prozent und bis 2040 um 15 Prozent zu senken.
– Mindestquoten für Rezyklate: Für Kunststoffverpackungen gelten künftig verbindliche Quoten für den Einsatz von recyceltem Rezyklat. Hersteller müssen bei der Produktion einen festen Mindestanteil an Rezyklaten verwenden.
– Gesundheitsschutz ab sofort: Verpackungen mit Lebensmittelkontakt unterliegen strengen Grenzwerten für langlebige PFAS-Chemikalien.
– Recyclingfähigkeit bis 2030: Bis zum Jahr 2030 müssen nahezu alle auf den Markt gebrachten Verpackungen nachweislich recyclingfähig gestaltet sein.
Für uns bleibt die Mülltrennung über Gelbe Tonne, Glas- und Papiercontainer sowie das Pfandsystem wie gewohnt bestehen. Voraussichtlich ab Ende 2028 folgen einheitliche EU-Piktogramme auf Verpackungen und Tonnen, um die Trennung zu erleichtern. Zudem sind Einweg-Plastikverpackungen für Obst und Gemüse sowie Mini-Portionspackungen für Soßen oder Hotel-Kosmetik von schrittweisen Verboten betroffen.
Für Unternehmen und Online-Händler bedeutet die Verordnung erweiterte Pflichten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Wer Waren in der EU in Verkehr bringt oder grenzüberschreitend verschickt, muss Konformitätserklärungen ausstellen, die Einhaltung der Rezyklatquoten dokumentieren und die Einhaltung der Vorschriften im jeweiligen Zielland sicherstellen.
Da habe ich in den vergangenen Wochen schon viele Probleme bei kleinen Händlern oder Einzelunternehmern gesehen, die nun einfach nicht mehr wissen, wie es weitergehen soll. Es gibt sogar schon eine Petition gegen das Ganze. Denn auch die „Kleinen“ müssen wohl ein Register nutzen und eintragen, was sie verschicken – und da werden Gebühren fällig. Der Spiegel hat schon mit einigen Betroffenen gesprochen.
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