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Drohnen: Donald Trump erhöht Zölle auf bis zu 100 Prozent, weniger für Europa
Für neue Drohnen besteht in den USA bereits ein Importverbot, für existierende Geräte werden jetzt hohe Zölle fällig. Europa kommt glimpflicher davon.
US-Präsident Donald Trump hat die Einfuhrbeschränkungen für Drohnen aus dem Ausland erweitert, auf bereits zugelassene Geräte werden nun je nach Größe und Herkunftsort 100, 25, 15 oder 10 Prozent Zoll fällig. Das geht aus einer „Verkündung“ („Proclamation“) hervor, die das Weiße Haus jetzt öffentlich gemacht hat. Darin heißt es, dass das US-Handelsministerium ermittelt habe, dass die Vereinigten Staaten bei Drohnen und Drohnenkomponenten zu abhängig vom Ausland seien. Gleichzeitig habe sich die Technik in der modernen Kriegsführung als Schlüsseltechnologie erwiesen. Um die Produktion im Inland zu unterstützen, soll deshalb der Import bereits verfügbarer Geräte erschwert werden. Für bestimmte neue Flugdrohnen gilt seit Dezember ein Importverbot.
Laut der Mitteilung gilt der Zoll von 100 Prozent für alle unbemannten Luftfahrzeuge („Unmanned Aircraft Systems“, UAS) mit einem Abfluggewicht von über 25 kg. Für leichtere Geräte werden 25 Prozent fällig. Stammen die Importe aus Japan, Südkorea, Taiwan, der Schweiz, Liechtenstein oder der Europäischen Union sollen lediglich 15 Prozent auf die Preise aufgeschlagen werden, aber „nur wenn im Wesentlichen alle kritischen Komponenten und Technologien“ aus diesen Staaten oder Großbritannien stammen. Das gilt auch für Drohnen aus dem Vereinigten Königreich selbst, auf die werden aber nur 10 Prozent Zoll erhoben.
Mit der Begründung, dass ausländische Drohnen eine Bedrohung für die nationale Sicherheit der USA darstellen, hatte die Federal Communications Commission (FCC) im Dezember ein faktisches Importverbot für neue Drohnen verhängt. Die waren auf eine sogenannte Covered List gesetzt worden. Diese Liste enthält Kommunikationsprodukte und -dienste, die als inakzeptables Risiko für die nationale Sicherheit der USA gelten. Darauf finden sich inzwischen auch Router. Diese Regelung hat die FCC im Juni leicht gelockert und Drohnen von der Liste entfernt, die nicht mehr als 150 Gramm wiegen und nicht länger als 10 Minuten fliegen können, wobei sie sich nicht weiter als 100 Meter vom Piloten entfernen dürfen. Nun werden diese und alle bislang ausgenommenen zumindest teurer.
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