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Justizcloud: Erste Bundesländer am Justiznetz angeschlossen
Baden-Württemberg und Niedersachsen sind als erste Bundesländer an das bundesweite Justiznetz angeschlossen. Das Projekt soll die Justiz-IT vereinheitlichen.
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Die Digitalisierung von Gerichten und Staatsanwaltschaften soll vorangehen – und ein wesentlicher Baustein dafür ist die sogenannte Justizcloud. Als erste Bundesländer wurden nun Baden-Württemberg und Niedersachsen an das bundesweite „Justiznetz“ angeschlossen, gab das Bundesjustizministerium bekannt. Damit wird eine wichtige Voraussetzung für das Justizcloud-Vorhaben erreicht. Weitere Bundesländer sollen folgen, Bayern noch in diesem Jahr, alle weiteren im Laufe des Jahres 2027. Dann soll auch der Bund, bei dem mit den Bundesgerichten und der Bundesanwaltschaft eigene Zuständigkeiten existieren, an das Justiznetz angeschlossen sein.
Mit der seit 2025 laufenden Vernetzung der Rechenzentren der Justiz in Bund und Ländern soll das gesamte Justizwesen künftig auf Standardsoftware zugreifen können, die bei Gerichten und Staatsanwälten benötigt wird. Einheitliche Fachverfahren sollen sowohl günstiger sein als auch den Austausch unter den zuständigen Stellen vereinfachen. Die Gerichte sind in Deutschland aber regelmäßig nicht nur für die Durchführung von Straf-, Verwaltungs- oder Zivilrechtsverfahren zuständig, sondern auch registerführende Stellen mit vielen weiteren Fachverfahren. Vom Grundbuch über Testamentseröffnungen und Erbscheine bis hin zu Handels-, Vereins- und Stiftungsregistern reichen die Aufgaben der Justiz dabei. Das Justiznetz ist die Brücke zwischen den Rechenzentren der jeweiligen Bundesländer – eine sogenannte „Private Community Cloud“.
Auch für den elektronischen Rechtsverkehr (ERV), die rechtssichere Zustellung von Justizunterlagen, soll die Justizcloud einiges ändern: Sie soll den seit 20 Jahren gängigen Versand von Vorgängen per Elektronischem Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) innerhalb der Justiz ablösen oder zumindest deutlich verringern – wenn denn Unterlagen innerhalb des Cloudverbundes freizugeben, abzurufen und austauschbar sind.
Für den Betrieb übernehmen dabei ganz unterschiedliche IT-Dienstleister aus den Bundesländern Rollen. Die virtualisierte Infrastruktur kommt unter anderem aus Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen, von der norddeutschen Dataport kommt die IT-Sicherheit und das Berliner IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ) ist mit dem Störungs- und Anfragenmanagement betraut, das mit Software des US-Anbieters ServiceNow betrieben wird, die bei ihm gehostet ist.
Die Digitalisierung der Justiz, die an vielen Orten lange vernachlässigt wurde, ist dabei derzeit in vollem Gange. Sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene wird derzeit intensiv an Lösungen für die besonderen Bedarfe der von der sonstigen Verwaltung unabhängigen Justiz gearbeitet.
Ein besonderer Bereich blieb jedoch auch hier bislang etwas außen vor: der Strafvollzug. Denn auch Deutschlands Gefängnisse gehören als Justizvollzugsanstalten nicht zu Polizei- oder sonstigen Behörden, sondern zum Verantwortungsbereich der Justizministerien. Im April beschloss der „E-Justice-Rat“ von Bund und Ländern, dass auch in diesem Bereich künftig die Gefangenenverwaltung und andere wesentliche Bestandteile der notwendigen Software cloud-ready werden sollen, um länderübergreifende Shared Services wie das „digitale Gefangenenkonto“ zu ermöglichen. Zudem soll im Rahmen einer „Smart Prison Infrastruktur“ der IT-Einsatz insgesamt ausgeweitet werden.
Die großen Vorhaben in der Justizdigitalisierung werden dabei als großer Kosteneinsparfaktor gesehen. Derzeit wird diese vor allem durch einen Sondereffekt vorangetrieben: bislang wird die Entwicklung von Justizcloud und Justiznetz aus dem Etat des Bundes bezahlt – und auch in den kommenden Jahren soll die Finanzierung aus Mitteln des „Pakts für den Rechtsstaat“ gesichert sein. Anschlie