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Uber: 825 Millionen Euro Strafe für zu schnelles Entscheiden
Die niederländische Aufsichtsbehörde verdonnert Uber zu einer der höchsten Datenschutzstrafen jemals – und hat dafür besondere Gründe.
Es ist die zweithöchste Einzelstrafe seit dem Wirksamwerden der Datenschutzgrundverordnung vor acht Jahren: 824.990.000 Euro Bußgeld hat die niederländische Datenschutzaufsichtsbehörde Autoriteit Persoonsgegevens (AP) gegen den Fahrdienstleistungsvermittler Uber verhängt. Das Unternehmen hat von 2018 bis 2022 nach Ansicht der Behörde eindeutig gegen eine der wichtigsten Regeln der Datenschutzgrundverordnung verstoßen: das Verbot vollautomatisierter algorithmischer Entscheidungen in Artikel 22 der DSGVO.
Der Grund für die Höhe liegt unter anderem in den Auswirkungen des Handelns: „Fahrer wurden ohne Vorwarnung deaktiviert. Von einem Moment auf den anderen hatten sie kein Einkommen mehr über Uber“, erklärt die stellvertretende Chefin der Aufsichtsbehörde Monique Verdier. Computer dürften aber nicht eigenmächtig Entscheidungen treffen, die erhebliche Konsequenzen für Menschen hätten. Für Verdier ist unzweifelhaft: „Diese Entscheidungen hätten zunächst von einem Menschen geprüft werden müssen.“ Denn Uber hatte, so der Befund der Datenschutzaufsichtsbehörde, in einer Mischung aus der Analyse von Fahrerdaten, Fahrverhaltensdaten und der Auswertung von Kundenbewertung Fahrer ohne jede weitere Überprüfung vollautomatisiert gesperrt. Genau solche vollautomatisierten Entscheidungen aber sind unter Artikel 22 der DSGVO unzulässig, der unter anderem gegen vollautomatisierte Kündigungen, Kreditentscheidungen und Auftragszuteilungen schützen soll. Inzwischen hat Uber seine Praxis in der EU wohl verändert.
Die Datenschutzaufsichtsbehörde der Niederlande, die für den Europasitz des Unternehmens federführend zuständig ist, untersucht seit Jahren vermutete Verstöße gegen das europäische Datenschutzrecht durch das US-Unternehmen. Die nun getroffene Entscheidung geht auf eine französische Menschenrechtsorganisation zurück, bei der sich 170 Uber-Fahrer gemeldet hatten und die daraufhin bei der französischen Datenschutzaufsichtsbehörde CNIL eine Beschwerde eingereicht hatte. Diese gab sie aus Gründen der Zuständigkeit an ihre niederländischen Kollegen ab.
Uber ist dabei nicht zum ersten Mal der Empfänger eines niederländischen Bußgeldbescheides: bereits zum vierten Mal hat die AP den Fahrdienst-App-Anbieter mit einem solchen versehen. Nach 600.000 Euro im Jahr 2018 und 10 Millionen Euro 2023 folgte 2024 ein Bußgeld mit 290 Millionen Euro Höhe. Auch dabei war es bereits um die Rechte der Uber-Fahrer gegangen: das Unternehmen hatte im ersten Verfahren die Rechte der Fahrer auf Auskunft nicht geachtet, im zweiten deren Daten ohne Rechtsgrundlage in den USA gespeichert und verarbeitet. Gegen diese beiden letzteren Bescheide wehrt Uber sich auf dem Rechtsweg, Entscheidungen stehen hier noch aus. Auch gegen den nun ergangenen Rekordbußgeldbescheid hat Uber laut der Datenschutzaufsichtsbehörde der Niederlande bereits Rechtsmittel eingelegt. Um mögliches Fehlverhalten des Unternehmens in Sachen Nutzerdaten ging es in diesem Fall nicht.
Sollten die jeweiligen Geldbußen Bestand haben, würde Uber den vorerst zweiten Platz zwischen Meta mit 1,2 Milliarden Euro Bußgeld, verhängt durch die irische Datenschutzaufsicht 2023, und den 530 Millionen Euro gegen TikTok einnehmen, ebenfalls durch die irisiche Data Protection Commission verhängt.
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