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Schattendatenbank: Der Schufa droht eine Sammelklage
Der Schufa drohen im Zusammenhang mit der sogenannten Schattendatenbank rechtliche Konsequenzen. Die gemeinnützige europäische Datenschutzorganisation NOYB will gerichtlich gegen Deutschlands größte Wirtschaftsauskunftei vorgehen.
Marco Blocher gibt sich entschlossen: "Wir mahnen die Schufa jetzt formell ab und fordern sie auf, die historischen Daten umgehend zu löschen." Die "historischen" Daten, das sind veraltete Daten, die die Schufa wider Erwarten nicht gelöscht hat: sensible Informationen über alte Kredite, aber auch Pfändungen oder gar Privatinsolvenzen; Schulden, die die Betroffenen oft schon vor Jahren beglichen haben.
Blocher ist Sprecher der gemeinnützigen Datenschutzorganisation NOYB - und die will die Schufa nun vor Gericht bringen: "Wenn die Schufa sich weigert, unseren Forderungen zu entsprechen, dann werden wir eine Unterlassungsklage im kollektiven Verbraucherinteresse einbringen, um unsere Forderungen gerichtlich durchsetzen zu lassen."
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Blochers durch Spenden finanzierte Organisation mit Sitz in Wien geht seit Jahren gegen Datenschutzverstöße von Unternehmen vor. So reichte NOYB Beschwerden gegen Microsoft, Google, Meta und X ein, es erwirkte Gerichtsurteile und Geldstrafen in Milliardenhöhe. Im Fall der Schufa-Schattendatenbank soll es nicht bei einer Unterlassungsklage bleiben, so Blocher: "Darüber hinaus planen wir eine Verbandsklage auf Schadenersatz für die millionenfache Verletzung von Artikel 15 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung, des Rechts auf Auskunft. Denn die Schufa hat ja allen betroffenen Personen, die in den letzten Jahren Auskunft bei ihr beantragt haben, diese Daten vorenthalten."
Eine Verbandsklage ist eine spezielle Form der Sammelklage. NOYB will Betroffene auffordern, sich einer solchen Klage anzuschließen - weil ihre in der europäischen Datenschutzgrundverordnung verbrieften Auskunftsrechte verletzt worden seien. Die Schufa selbst räumt ein, veraltete Daten bis zu zehn Jahre lang zu speichern. Verbraucher hätten kein Interesse an diesen Daten, so die Schufa, deshalb informiere man nicht darüber.
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Die Schufa sieht sich dabei im Recht. Solche historischen Daten zu speichern, sei vollkommen legal und vor allem sei es wichtig. In einem Video erklärt sie: "Sie dienen der Weiterentwicklung von Produkten und Dienstleistungen. Dazu zielen auch Tests neuer Score-Modelle. Bevor Unternehmen einen neuen Bonitätsscore in ihrem Tagesgeschäft einsetzen, testen sie ihn." Das sei auch im Interesse von Verbrauchern, so die Schufa.
Sollte die Datenschutzorganisation NOYB aber mit einer künftigen Sammelklage Erfolg haben, wäre das selbst bei einem niedrigen Schadensersatz pro Fall ein Problem für die Schufa. Denn potenziell betroffen sind bis zu 68 Millionen Menschen, praktisch jeder Erwachsene in Deutschland.
Exklusiv
15.07.2026