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Schufa: Datenschützer bereiten Sammelklage wegen „Schattendatenbank“ vor
von André Westphal
26. Aug. 2026 |
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Einige Leser werden sich an das Thema erinnern: Die private Auskunftei speichert intern auch veraltete Daten in einer „Schattendatenbank“. Diese Daten reichen Jahre zurück und missachten aus Sicht von Datenschützern das „Recht auf Vergessenwerden“. Zum Beispiel können so auch Pfändungen und Privatinsolvenzen immer noch erfasst sein, obwohl sie eigentlich keinen Einfluss auf die Bonität mehr haben. Die Schufa hat die Speicherung zugegeben und als rechtmäßig abgehakt. Datenschützer sehen das naturgemäß völlig anders und wollen vor Gericht ziehen.
Die Schufa argumentiert anders, dass man die historischen Daten nicht für die Berechnung der aktuellen Scores nutze, sondern nur zu „Testzwecken“. Deswegen stelle man sie auch z. B. Banken zur Verfügung. Diese könnten damit die Zahlungsfähigkeit von Kunden in der Vergangenheit auswerten. Natürlich geschieht das immer ganz korrekt, absolut nur zu Testzwecken, zwinker, zwinker. Ob ihr der Schufa hier vertraut, könnt ihr selbst entscheiden. Zumindest die Datenschutzaktivisten von noyb tun das nicht. Deswegen haben sie die Schufa bereits abgemahnt und eine Interessentenliste für eine Sammelklage eröffnet.
Betroffen sind von der Schattendatenbank und dem Brimborium drumherum potenziell alle 69 Millionen Menschen, zu denen die Schufa Daten hortet. Die Auskunftei mauert jedoch, laut noyb. Sie hat selbst auf formelle Auskunftsersuche nach Artikel 15 DSGVO nicht geantwortet. noyb hat sich daher zur Abmahnung gezwungen gesehen und auch schon eine Unterlassungsklage angekündigt. Zudem können sich Betroffene, denen die Schufa ihre historischen Daten vorenthalten hat, für Interesse an einer zukünftigen Sammelklage auf Schadensersatz anmelden.
noyb wirft der Schufa vor, sich nicht an die DSGVO zu halten und statt, wie vorgeschrieben, Daten zu löschen, diese nur auszublenden. Die Menschen sehen die Daten nicht mehr, hinter den Kulissen hantieren die Schufa und ihre Partner aber weiterhin damit. Der Datenschutzjurist von noyb, Martin Baumann, bewertet die Schattendatenbank der Schufa gar als „Musterfall für eine rechtswidrige Datenverarbeitung“.
Die Argumentation der Schufa, die historischen Daten nicht an die Betroffenen herauszugeben, hält man bei noyb für absurd. Sinngemäß würde die Schufa argumentieren, dass Betroffene sich für die Daten sowieso nicht interessieren müssten, da sie nicht mehr in den aktuellen Score einfließen. Speichern und für „Testzwecke“ nutzen, will die Schufa sie aber dennoch. Pikant ist daran, dass die Schufa sich offenbar anmaßt, für die Betroffenen von oben herab zu entscheiden, welche Daten für sie interessant sind – und entsprechend zu selektieren, was man herausgeben mag.
Das widerspricht laut noyb bisherigen EuGH-Entscheidungen, die klar sagen, dass herausgegebene Kopien von gespeicherten Daten vollständig und originagetreu sein müssen. Kritik übt noyb hier auch an der Hessischen Datenschutzbehörde, die wohl seit Frühjahr 2025 von der Schattendatenbank wisse, aber inaktiv geblieben sei.
noyb hat die Schufa bereits abgemahnt. In der Abmahnung fordert man die Auskunftei auf, Daten nicht mehr über die festgelegten Speicherfristen hinaus zu speichern. Obendrein fordert man die Schufa auf, den betroffenen Personen die historischen Daten bei Auskunftsfragen bereitzustellen und eigene Angaben zur Datenverarbeitung transparenter zu gestalten. Sollte die Schufa dem nicht nachkommen, wovon derzeit wohl auszugehen ist, will noyb eine Unterlassungsklage starten. Dann müssen sich Gerichte mit dem Vorgehen der Schufa auseinandersetzen.
Ein möglicher 2. Schritt wäre dann eine Sammelklage. An der könnten alle teilnehmen, deren Daten in der Schattendatenbank gespeichert sind oder gespeichert waren und die in den letzten Jahren eine Auskunft nach Artikel 15 DSGVO bei der Schufa beantragt haben. Für diese könnte ein immaterieller Schaden vorliegen, weil die Schufa