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Warntag, Steuer, Garantie: Was sich im September ändert
Ein bundesweiter Warntag als Probe für den Ernstfall, EU-weit einheitliche Labels für Gewährleistung und Garantie, Vereinfachungen bei der Steuerberatung. Was bringt der September noch für Änderungen für Verbraucher?
von Carmen Brehme, Redaktion Wirtschaft und Ratgeber
Tarifbeschäftigte in der Zeitarbeit bekommen ab 1. September 2,5 Prozent mehr Gehalt. Der nächste Anstieg steht am 1. April 2027 bevor, dann gibt es noch einmal 3,5 Prozent mehr. Laut Informationen des DGB gibt es aktuell rund 650.000 Zeitarbeiter, auch Leiharbeiter genannt. "Die Tarifverträge betreffen bundesweit über 90 Prozent der Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter in Deutschland", so der DGB auf seiner Homepage.
Nicht erschrecken: Am 10. September soll jeder Handynutzer in Deutschland um 11 Uhr eine lautstarke Warnmeldung erhalten. Gegen 11:45 Uhr soll laut Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eine Entwarnung folgen. Dies ist ein Probelauf für den Ernstfall und soll Smartphone-Nutzern zeigen, wie derartige Informationen bei einer Gefahrenlage auf den Geräten ankommen. Die Reichweite ist enorm: Mehr als 70 Millionen Menschen in Deutschland besitzen ein Handy.
Die Hinweise sollen auch im Fernsehen zu sehen und im Radio zu hören sein. Der Bundesweite Warntag findet immer am zweiten Donnerstag im September statt. Am 10. September 2020 wurde er das erste Mal durchgeführt. Da ging er jedoch noch schief, weil die Meldungen erst mit einer halben Stunden Verspätung bei den Empfängerinnen und Empfängern angekommen waren. Das hat gezeigt, wie wichtig es ist, die Warninfrastruktur Testläufen zu unterziehen, um nachbessern zu können.
Ab 1. September tritt das geänderte Steuerberatungsgesetz in Kraft. Dadurch soll das Beratungsangebot für Verbraucher erweitert und die Bürokratie für Beratende verringert werden.
Rund 35.500 Steuerpflichtige mehr sollen nach einer Schätzung des Bundesfinanzministeriums durch die Befugniserweiterungen der Lohnsteuerhilfevereine die Beratungsangebote nutzen können. Dort dürfen dann auch bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von über 18.000 Euro (Einzelveranlagung) und 36.000 Euro (Zusammenveranlagung) Beratungen bei Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären durchgeführt werden. Diese bisher geltenden Obergrenzen entfallen ersatzlos. Was die Anzahl der Beratungsstellen erhöhen soll: Eine Person darf nun drei statt bislang zwei leiten.
Die "beschränkte Hilfeleistung in Steuersachen" wird neu geregelt. Personen bestimmter Berufsgruppen dürfen nun auch fachbezogene Steuerhinweise geben. Dazu zählen unter anderem Energieberater. Diese können dann auch auf "steuerrechtliche Fragen eingehen, die im Zusammenhang mit ihrer Beratung stehen", so das Bundesfinanzministerium.
Außerdem wird der Personenkreis erweitert, der unentgeltlich in Steuerfragen helfen darf. "Neben nahen Angehörigen sollen künftig auch andere nahestehende Personen unentgeltlich beraten können", erklärt die Bundesregierung dazu. Neu ist zudem, dass eine Unterstützung durch studentische Beratungsstellen an Hochschulen zulässig ist. Diese werden "Tax Law Clinics" genannt, bieten ihre Leistungen ehrenamtlich an und werden von qualifizierten Mitgliedern begleitet.
Ab 27. September müssen Händler, egal ob online oder stationär, für ihre Waren ein EU-weit einheitliches Gewährleistungs-Label bereitstellen. Eine Übergangsfrist gibt es hier diesmal nicht. Verbraucher sollen damit auf einen Blick sehen können, dass sie bei Konsumgütern einen gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung haben und wie lange er gewährt wird. In Deutschland besteht dieser über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren.