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US-Justizministerium ergreift Partei im KI-Urheberrechtsstreit
(C) unter Verwendung eines Motivs von Andrei Suslov / 123RF.com
Die US-Regierung ergreift in einer offiziellen Stellungnahme (Statement of Interest of the United States) im Zusammenhang mit dem Verfahren der New York Times und mehrerer Buchautoren und Verleger gegen OpenAI und Microsoft Partei für das KI-Unternehmen.
Das Justizministerium begründet sein Einschreiten mit gewichtigen wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Interessen der USA. Die Entwicklung einer führenden und wettbewerbsfähigen US-KI-Industrie sei entscheidend für die nationale Sicherheit und das Wirtschaftswachstum. Es verweist auf eine Executive Order Trumps vom 23. Januar 2025 mit dem Titel “Removing Barriers to American Leadership in Artificial Intelligence”. Der gesellschaftliche und technologische Nutzen der KI überwiege etwaige potenzielle Wettbewerbsnachteile einzelner Rechteinhaber deutlich. Rechtsvorschriften, die den Aufbau einer leistungsfähigen KI-Branche in den Vereinigten Staaten erheblich erschweren, gefährdeten die nationale Sicherheit und verschafften ausländischen Gegnern, die keinen derartigen Beschränkungen unterliegen, einen Wettbewerbsvorteil.
In der Sache vertritt die US-Regierung die Rechtsauffassung, dass das Herunterladen und Verarbeiten urheberrechtlich geschützter Werke zum Zweck des Trainings von KI-Modellen (LLMs) grundsätzlich durch die US-Urheberrechtsdoktrin des Fair Use gedeckt ist. Das Training diene dem Erlernen sprachlicher und statistischer Muster, nicht dem Verfassen oder Ersetzen der Originalwerke. Auch das Argument der Kläger, dass KI-Modelle den Markt für journalistische und literarische Werke durch die schiere Masse generierter Inhalte schädigen oder verwässern würden, hält die Stellungnahme für fehlerhaft.
Die Regierung nimmt zwar nicht direkt dazu Stellung, ob KI-Hersteller freiwillig Lizenzen erwerben sollten, betont jedoch, dass das Urheberrecht nicht so ausgelegt werden dürfe, dass die Erstellung und das Training von KI-Systemen ohne vorherige Einzellizenzierung für Milliarden von Texten als rechtswidrig eingestuft würde.
Die Einreichung erfolgt kurz vor der Phase der Urteilsfindung ohne Hauptverhandlung (Summary Judgment). Obwohl die Stellungnahme der Regierung für den zuständigen Richter Sidney H. Stein rechtlich nicht bindend ist, verleiht sie der Argumentation von OpenAI erhebliches politisches und juristisches Gewicht.
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