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Markenrechte: X kann Nutzung von „Tweet“ und dem Twitterlogo nicht verhindern
Ein Start-up will einen Kurznachrichtendienst etablieren und dafür Marken des alten Twitter nutzen. Ein Richter verweigert ihm nur den Namen selbst.
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In der juristischen Auseinandersetzung über die Rechte an der Marke „Twitter“, dem Begriff „Tweet“ und dem Logo des blauen Vogels hat der Kurznachrichtendienst X nur einen Teilsieg errungen: Der zuständige Richter hat jetzt entschieden, dass ein neuer Konkurrent sich zwar nicht „Twitter“ nennen darf, die Rechte an „Tweet“ und dem alten Logo habe X aber aufgegeben. Bei „Operation Bluebird“ hat man umgehend reagiert und den eigenen Konkurrenten in „tweet.app“ umbenannt und ein Logo in den Vordergrund gerückt, das dem von Twitter stark ähnelt. Schon mehr als 170.000 Menschen sollen dort bislang einen Kontonamen beantragt haben. Dafür verlangt das Unternehmen 20 US-Dollar. Noch ist der Rechtsstreit aber nicht abgeschlossen.
Begonnen hat die Auseinandersetzung vergangenen Dezember. Da hat Bluebird angekündigt, ein „neues Twitter“ ins Leben rufen zu wollen. Dafür haben die Verantwortlichen das Patentamt aufgefordert, X die Markenrechte zu nehmen, weil der Konzern von Elon Musk „keine Absicht habe, die Nutzung der Marken wieder aufzunehmen“. Dem Vorgehen wurden Erfolgschancen bescheinigt, weil X die Nutzung der Marken augenscheinlich eingestellt hat. Anfangs war unklar, ob der Kurznachrichtendienst von Elon Musk die Markenrechte verteidigen würde, das hat der dann nach wenigen Tagen getan. Ausgetragen wurde der Streit vor einem US-Bundesgericht im US-Bundesstaat Delaware (Az. 1:25-cv-01510). Dort hat Richter Colm Connolly nun seine Entscheidung vorgelegt.
In seiner Urteilsbegründung hat der Richter jetzt erklärt, dass es Bluebird wohl nicht gelingen dürfte, eindeutig nachzuweisen, dass X „die Nutzung der für Twitter charakteristischen Marke eingestellt hat“. In Bezug auf die Marke dürfte sich X in einem Hauptverfahren also wohl durchsetzen. Anders dürfte es bei dem Begriff „Tweet“ und dem alten Logo aussehen: „Bluebird hat mich davon überzeugt, dass es wahrscheinlich gelingen wird, streng genommen nachzuweisen, dass die X Corp. die ernsthafte Nutzung dieser Marken eingestellt hat.“ Es sei auch zufriedenstellend dargelegt worden, dass X nicht die Absicht habe, die Nutzung wieder aufzunehmen.
Bei Bluebird hat man die Entscheidung begrüßt: „Sie haben ihr Versprechen gehalten. Sie haben den Vogel losgelassen – und den Tweet“, zitiert TechCrunch aus einer Stellungnahme des Unternehmens. Weiter heißt es demnach: „Ein ‚Tweet‘ war nie ein Unternehmen. Es ist eine Person, die etwas sagt. Dieses Wort hat drei Jahre lang die Versuche eines Unternehmens überlebt, es zu ersetzen – weil die Öffentlichkeit sich geweigert hat, es nicht mehr zu verwenden. Wir glauben, das macht deutlich, wem es gehört.“ Auf der zugehörigen Website heißt es, der öffentliche Marktplatz sei zurück, „und dieses Mal gehört er euch“. Unter dem Namen „tweet.app“ steht dort auch, dass es keine Verbindung zum Unternehmen X gibt.
Musk hat Twitter im Herbst 2022 nach einigem Hin und Her für 44 Milliarden US-Dollar übernommen. Es folgten chaotische Wochen und Monate auf dem sozialen Netzwerk, das in der Folge immer wieder von besonders aktiven Nutzern und Nutzerinnen zugunsten der zahlreichen Alternativen verlassen wurde. Trotzdem hat es über zwei Jahre gedauert, bis mit Threads von Meta einer davon an X vorbeigezogen ist. Die gesellschaftliche Relevanz von X hat aber immer noch kein anderer Kurznachrichtendienst auch nur ansatzweise erreicht. Wegen des Auftretens von Elon Musk gibt es auch immer wieder Aufrufe, seinem Kurznachrichtendienst den Rücken zu kehren. heise online ist dort seit einem Jahr nicht mehr aktiv.
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