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Sachsen-Anhalt: Viele AfD-Maßnahmen zur Migration wären rechtlich unzulässig
Eine "migrationspolitische Kehrtwende" und eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen kündigt die AfD in Sachsen-Anhalt in ihrem Regierungsprogramm an. Doch zwei Drittel davon wären rechtlich überhaupt nicht umsetzbar.
Hinter der Familienpolitik steht das Thema Migration gleich an zweiter Stelle im Regierungsprogramm der AfD in Sachsen-Anhalt. Die Partei verknüpft in dem Programm Migration unmittelbar mit Kriminalität und schweren Anschlägen. Sie fordert, "kulturfremde Massenmigration" zu beenden und zählt mehr als 50 Einzelmaßnahmen auf.
Doch von denen sind zwei Drittel rechtlich nicht umsetzbar. Für ein Drittel der geforderten Maßnahmen wäre das Land Sachsen-Anhalt gar nicht zuständig. Ein weiteres Drittel ist rechtswidrig, verstößt gegen deutsches Recht, Europarecht oder Völkerrecht.
So kündigt die AfD an, in der Regierung würde sie jedem die Aufnahme verweigern, der aus einem sicheren Drittland kommt oder dessen Identität nicht geklärt werden kann. Nach EU-Recht hat jedoch jeder Schutzsuchende das Recht, an der Grenze eines EU-Mitgliedstaates einen Asylantrag zu stellen, der geprüft werden muss. Das gilt in jedem Fall und hängt nicht davon ab, ob jemand über einen sicheren Drittstaat nach Deutschland kommt.
Außerdem muss jedes Bundesland die Schutzsuchenden aufnehmen, die der Bund ihm zuweist. Nach dem Königsteiner Schlüssel muss Sachsen-Anhalt derzeit rund 2,7 Prozent der Asylsuchenden aufnehmen.
Die AfD behauptet auch, dass es im deutschen Recht eine Notstands-Klausel gebe, die es erlaube, das Asylrecht auszusetzen. Auf dieser Grundlage würde sie "im akuten Notfall" einen Aufnahmestopp für Sachsen-Anhalt verhängen.
Rechtlich ist das unzulässig. Eine solche Notstandsregelung gibt es im deutschen Recht nicht. Auch Notstandsregelungen im Völkerrecht und im EU-Recht führen nicht dazu, dass der geltende Flüchtlingsschutz in Krisenlagen vollständig ausgesetzt werden kann.
Die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet ist rechtswidrig.
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Ebenfalls unrechtmäßig wäre es, für die Unterbringung und Integration von Geflüchteten den "Geldhahn zuzudrehen", wie die AfD ankündigt. Zu Unterbringung und Integration ist eine Landesregierung nach deutschem Asyl- und Aufenthaltsrecht und nach der Rechtsprechung deutscher und europäischer Gerichte verpflichtet.
Auch die von der AfD geplanten Sonderklassen für Flüchtlingskinder würden wohl gegen EU-Recht und die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Schließlich behauptet die AfD auch, sie werde Rückführungsabkommen mit Drittstaaten abschließen. Im Grundgesetz steht jedoch, dass die Bundesländer nur auf den Gebieten Verträge mit ausländischen Staaten machen können, für die sie auch die Gesetzgebungskompetenz haben. Rückführungsverträge fallen jedoch in die Kompetenzen des Bundes. Sachsen-Anhalt kann solche also nicht eigenmächtig abschließen.