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Smartphones - Soll Handys eigentlich vor Diebstahl schützen: Hacker können Schutz-Funktion aus der Ferne ausnutzen
Forscher haben herausgefunden, dass der Diebstahlschutz vieler Anbieter auch missbraucht werden kann. (Bild: Samsung)
Wenn ein Handy als gestohlen gemeldet wird, kann die eindeutige Identifikationsnummer des Geräts von Mobilfunkanbietern genutzt werden, um das Gerät aus dem Netz auszusperren.
Forscher haben jetzt herausgefunden, dass dieser Vorgang auch missbraucht werden kann, um fremde Handys und andere Geräte lahmzulegen.
Wer sein Smartphone verliert oder geklaut bekommt, möchte natürlich schnellstmöglich dafür sorgen, dass das Gerät unbrauchbar wird. Der Diebstahlschutz soll aber auch dafür sorgen, dass das Stehlen von vornherein unattraktiv wird. Ein Handy, das sich nicht mit dem Netz verbinden kann, ist eben ziemlich nutzlos.
Forscher der Michigan State University haben jetzt aber nachgewiesen, dass es bei diesem Prozess entscheidende Schwachstellen gibt, die auch in der Praxis missbraucht werden können.
Das Problem sind dabei die unzureichenden Identitätschecks vieler Anbieter. Da es keine einheitlichen Vorgaben dafür gibt, kann jeder Anbieter und Netzbetreiber selbst entscheiden, nach welchen Richtlinien gehandelt werden soll. Telefone sollten sich nur sperren lassen, wenn auch klar erwiesen ist, dass der Anrufer auch der rechtmäßige Besitzer ist.
Um diese Schwachstellen zu demonstrieren, haben die Forscher experimentelle Angriffe auf echte 4G- und 5G-Netzwerke durchgeführt. So konnten sie die Gerätekennung eines Samsung Galaxy Z Fold7 noch vor dessen Veröffentlichung beschaffen und das Gerät sperren lassen, bevor es überhaupt auf dem Markt war.
Betroffen sind aber nicht nur Smartphones, sondern auch Sicherheitssysteme und Alarmanlagen, die Mobilfunk als Ausfallschutz nutzen. Angreifer könnten so gezielt kritische Infrastrukturen oder smarte Haustechnik stören. Auch das konnte mit einem Experiment nachgewiesen werden.
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Die Autoren der Studie wollen mit ihrem Beitrag natürlich nicht erreichen, dass diese Art von Diebstahlschutz künftig nicht mehr zur Anwendung kommt. Viel mehr geht es ihnen darum, aufzuzeigen, wo es Verbesserungsbedarf gibt. Am besten wären demnach einheitliche Richtlinien, die einen ausreichenden Schutz gegen so eine Art von Angriff garantieren, ohne dabei den eigentlichen Diebstahlschutz zu untergraben.