// EUROGAMER.DE — GAMING
Sony sagt Fans digitale Spiele gehören ihnen nicht - Verbraucherschutzorganisation schlägt zurück
Liste entlarvt Sonys Eigenwerbung: Trotz Lizenz-Debatte wirbt der Konzern auf Webseiten weiterhin mit dem Besitz digitaler Spiele.
Letzten Monat argumentierte Sony, dass „vernünftige Verbraucher“ längst wissen, dass ihnen ihre bezahlten digitalen Güter gar nicht wirklich gehören. Das Consumer-Rights-Wiki hat jetzt eine Liste mit über 30 Beispielen zusammengestellt. Darin erklärt Sony seinen Kunden nämlich genau das Gegenteil: Sie würden die digitalen Spiele, für die sie bezahlt haben, sehr wohl besitzen.
Eine kürzlich gegen Sony eingereichte Sammelklage wirft dem Unternehmen vor, im PlayStation Store nicht klar genug zu kommunizieren, dass ein digitaler Kauf keinem echten Besitz entspricht. Kauft jemand etwas im PlayStation Store, bezahlt er lediglich für eine digitale Lizenz. Sony kann diese jederzeit widerrufen. Der Kauf garantiert also nicht, dass man für immer Zugriff auf ein bestimmtes Spiel, einen DLC oder ein Cosmetic-Pack hat.
Sonys Anwaltsteam schlug direkt zurück. Sie argumentieren, keine Gesetze zum digitalen Eigentum zu brechen, da die Hinweise im Kleingedruckten des Stores „vernünftige Verbraucher nicht in die Irre führen“ würden. (Damit meinen sie die Links zu den Nutzungsbedingungen und der Software-Lizenzvereinbarung, die kurz vor dem Bezahlen im PlayStation Store aufploppen.)
Offenbar als Reaktion auf diese Argumente hat das Consumer-Rights-Wiki nun eine „nicht erschöpfende Tabelle“ erstellt. Sie sammelt Erwähnungen auf Sonys Webseiten, in denen vom „Besitz“ digitaler Spiele die Rede ist. Die Liste umfasst über 30 Fälle. Dort heißt es dann beispielsweise: „Schaut euch eine Übertragung für ein Spiel an, das ihr besitzt, direkt über den Hub des Spiels.“ Oder auch: „Wenn ihr die PS4- und PS5-Version desselben Spiels besitzt, könnt ihr so dazwischen wechseln...“
Ein recht aktuelles Beispiel findet sich in den FAQ zu Marvel's Wolverine: „Besitzer der Standard Edition können ebenfalls auf die Inhalte der Digital Deluxe Edition upgraden.“
Die Kläger werfen Sony vor, gegen ein Gesetz in Kalifornien zu verstoßen. Dieses verbietet Verkäufern digitaler Güter, Begriffe wie „kaufen“ oder „erwerben“ in der Werbung oder beim Verkauf zu verwenden, wenn ein vernünftiger Mensch darunter uneingeschränktes Eigentum an dem digitalen Gut verstehen würde. (Vernunft lässt sich vor Gericht wohl kaum messen, aber das nur am Rande.) Ein digitaler Händler kann dieses Gesetz umgehen, indem er seine Kunden klar über die Lizenzen informiert, für die sie bezahlen. Wir dürfen gespannt sein, wie sich die Klage in den kommenden Wochen und Monaten entwickelt.