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Juristentag plädiert für Schutzkonzept bei Sterbehilfe
Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht auf selbstbestimmtes Sterben gestärkt. Doch wie lässt sich sicherstellen, dass die Entscheidung frei getroffen wird? Der Juristentag fordert Regeln für Beratung und Aufklärung.
Helmut Feldmann aus Marl in Nordrhein-Westfalen wusste genau: Irgendwann würde er ersticken, genau wie seine Schwester. Sie litt an derselben unheilbaren Lungenkrankheit wie er. Für ihn stand daher fest: "So wie meine Schwester werde ich nicht sterben", sagte er. "Ich werde anders sterben. Und zwar selbstbestimmt. Denn nur ich fühle, wie es ist, wenn ich nachts aufwache und keine Luft mehr bekomme. Das kann sich ein Außenstehender gar nicht vorstellen."
Die ARD-Rechtsredaktion hat den Fall von Helmut Feldmann über viele Jahre begleitet und erzählt seine Geschichte im Podcast "Rote Roben - Fälle die Deutschland bewegen". Feldmann hatte für sich entschieden: Am Ende, wenn er irgendwann nicht mehr kann, möchte er Suizid begehen und dabei Hilfe in Anspruch nehmen. Rechtlich ist das eine "Beihilfe zum Suizid". Feldmann war dazu Mitglied in einem Sterbehilfeverein.
reportage
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Doch 2015 stellte der Bundestag die "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung", zum Beispiel durch Ärzte oder Sterbehilfevereine, unter Strafe. Der Gesetzgeber wollte mit dem Verbot erreichen, dass die Sterbehilfe nicht zu einem Geschäftsmodell wird. Es ging dabei auch um die Sorge, dass sich der begleitete Suizid immer weiterverbreiten und der Eindruck von Normalität entstehen könnte. Schwerstkranke und alte Menschen könnten sich dadurch unter Druck gesetzt fühlen, ihrem Leben vorzeitig ein Ende zu setzen.
Für Helmut Feldmann war das Verbotsgesetz ein Schock. Ihm war bewusst, dass die Palliativmedizin auf dem letzten Weg sehr viel leisten kann und es sehr gute Hospize gibt. Aber für ihn sei das nicht der richtige Weg, fand er. Er klagte vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz - und gewann.
In einem Grundsatzurteil vom Februar 2020 stellte das Gericht nach intensiver Diskussion fest: Jeder Mensch hat ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben. Dazu gehöre auch das Recht, dass man beim Suizid Hilfe in Anspruch nimmt. Das Verbotsgesetz war nichtig. Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben haben kranke wie gesunde Menschen gleichermaßen, so das Gericht. Man dürfe alles versuchen, um jemanden umzustimmen, müsse seine freie Entscheidung aber am Ende akzeptieren.
Seitdem ist die deutsche Rechtslage zur Hilfe beim Suizid wieder sehr liberal. Am Recht auf selbstbestimmtes Sterben darf der Gesetzgeber nicht mehr rütteln. Menschen wie Helmut Feldmann müssen es ausüben können.
Analyse
26.02.2020