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Montag: Gesundheitsdatenautobahn vor Umbau, Kritik an Chat-Löschungen der EU
Ausfälle der Telematikinfrastruktur + IT-Sicherheit vor EU-Transparenz + Smart-Futterautomaten keine Abhörung + Speicher für PV-Ausbau + KI-Ausbruch nach Fehler
Die Gematik räumt ein, dass die Telematikinfrastruktur oft ausfällt. Mit einem Umbau zur TI 2.0 mit weniger Komplexität und neuen Diensten soll sich das ändern. Denn bislang müssen viele Dienste und Komponenten ineinandergreifen, damit eine einzige Funktion gelingt. Derweil hält Brüssel trotz einer Rüge der EU-Bürgerbeauftragten an automatischen Löschregeln für SMS und Signal-Nachrichten fest und begründet das mit IT-Sicherheit. Anlass waren gelöschte Chats zwischen EU-Kommissionspräsidentin und französischem Präsidenten. In Deutschland darf die Bundesnetzagentur den Vertrieb eines Smarthome-Futterautomaten mit Kamera und Mikrofon vorerst nicht stoppen, entschied ein Oberverwaltungsgericht. Obwohl das Gerät mehr als nur Tiere aufnehmen kann, sehen die Richter keine verdeckte Tarnung im Design – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
Die Gematik bewertet den Zustand der Telematikinfrastruktur (TI) schon länger selbstkritisch und blieb dieser Linie auch auf der Jubiläumstagung des Bundesverbands der Krankenhaus-IT-Leiterinnen und -Leiter in Berlin treu. „Die TI stürzt unangenehm oft ab. Das macht uns überhaupt gar keinen Spaß“, sagte Dr. Florian Hartge von der Gematik. Die Digitalagentur des Gesundheitswesens benennt die Probleme klar und leitet daraus konkrete Umbaupläne ab. Denn die Architektur stammt noch aus den 2000er-Jahren: ein geschlossenes Netz mit Konnektoren als VPN-Brücke, zertifizierten Kartenlesegeräten und kartenbasierten Identitäten. Ende vergangenen Jahres startete die Gematik deshalb den Umbau zur TI 2.0, um Hardwarekomponenten überflüssig zu machen, denn die „TI stürzt unangenehm oft ab“: Hoffnung auf Umbau der Gesundheitsdatenautobahn.
Die EU-Kommission setzt sich offenbar über eine klare Empfehlung der EU-Bürgerbeauftragten hinweg und weigert sich weiterhin, die automatische Löschung von Kurzmitteilungen und Chat-Nachrichten ihrer Präsidentin Ursula von der Leyen zu stoppen. Das geht aus einem Antwortschreiben der Brüsseler Behörde an die Ombudsfrau Teresa Anjinho hervor. Zur Begründung führt die EU-Exekutive demnach erneut wenig plausible Argumente an: Eine Aufbewahrung der Nachrichten zur Bearbeitung von Auskunftsersuchen aus der Öffentlichkeit lasse sich nicht mit den erforderlichen Maßnahmen zur Cybersicherheit vereinbaren. Da sich Rechtsmittelverfahren und Einsichtsanträge mitunter bis zu zwei Jahre hinziehen könnten, müsse die Sicherheit des IT-Systems Vorrang vor der Archivierung haben: EU-Kommission bleibt trotz Rüge bei automatischer Löschung von Chat-Nachrichten.
Ein mit Kamera und Mikrofon ausgestatteter Futterautomat für Haustiere stellt keine verbotene Spionageanlage dar. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster in einem unanfechtbaren Beschluss entschieden und damit die Beschwerde der Bundesnetzagentur zurückgewiesen. Der Streit dreht sich um „Smart Pet Feeder“, die Haustierbesitzern ermöglichen, ihre Vierbeiner aus der Ferne zu füttern, zu beobachten und mit ihnen zu sprechen. Über eine Smartphone-App lassen sich die integrierte Kamera sowie das Mikrofon fernsteuern, wobei die Aufnahmen sowohl live gestreamt als auch lokal auf SD-Karten abgespeichert werden können. Die Bundesnetzagentur sah in dem Gerät ein unzulässiges Überwachungswerkzeug, sodass der Verkauf eingeschränkt wurde. Doch jetzt entscheidet das Oberverwaltungsgericht: Smart Pet Feeder ist keine verbotene Abhöranlage.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hat beim Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik eine Studie beauftragt, die zu dem Schluss kommt, dass durch Batteriespeicher an Umspannwerken das deutsche Stromnetz „erhebliche Reserven“ für den Photovoltaikausbau bieten kann. Bis zu 150 Gigawatt (GW) zusätzlicher Leistung wären möglich – mehr als die derzeit installierte PV-Leistung von 130 GW in D