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Organspende: Argumente für und gegen die Widerspruchslösung
Weil zu wenig Organe verfügbar sind, sterben viele schwerstkranke Patienten. Drei Vorschläge, das zu ändern, werden heute im Bundestag debattiert. Zankapfel ist die Widerspruchslösung. Was spricht dafür und was dagegen?
In Deutschland gilt für die Organspende die Entscheidungs- oder Zustimmungslösung. Das heißt, dass ein Mensch zu Lebzeiten entscheidet, ob und welche Organe er nach dem Eintreten des Hirntods spenden möchte. Dieser Wunsch kann auf dem Organspendeausweis oder im Organspenderegister, das 2022 eingerichtet wurde, hinterlegt werden.
Mit der Widerspruchslösung dagegen wird jeder Mensch automatisch zum Organspender, wenn er dem zu Lebzeiten nicht aktiv widersprochen hat. In den meisten europäischen Nachbarländern ist die Widerspruchslösung üblich. In einigen Ländern wie z.B. Norwegen oder Griechenland gilt diese mit einer Einspruchsmöglichkeit für die Angehörigen, in anderen Ländern, wie z.B. Frankreich ohne Einspruchsrecht der Angehörigen.
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Die fraktionsübergreifende Gruppe von 254 Parlamentarierinnen und Parlamentariern, die sich für die Einführung der Widerspruchslösung einsetzen, argumentieren damit, dass diese "die Versorgung der Menschen, die auf eine Organ- oder Gewebespende angewiesen sind" deutlich verbessern würde.
Darüber hinaus schaffe die Widerspruchsregelung mehr Sicherheit für alle Beteiligten, ob jemand als Organspender infrage komme oder nicht. Und außerdem entlaste diese Regelung die Angehörigen, eben nicht im Angesicht des Todes, die Entscheidung pro oder contra Organspende treffen zu müssen.
Auch der vom Bundesrat eingebrachte Gesetzentwurf beklagte, dass die gegenwärtige Gesetzeslage in Deutschland nicht ausreiche, um die Lage der Schwerkranken, die auf eine Transplantation angewiesen sind, zu verbessern. "Die Situation der Organspende ist von einem signifikanten Organmangel gekennzeichnet…".
In Deutschland spendeten im vergangenen Jahr 985 Menschen ein oder mehrere Organe, demgegenüber standen 8.199 Menschen auf der Warteliste für eine Organtransplantation, wie aus den Daten der Deutschen Stiftung Organtransplantation hervorgeht. Ein weiteres Argument der Befürworter: Obwohl in einer Repräsentativbefragung 2024 85 Prozent der Befragten, ihre generelle Bereitschaft zur Organspende erklärt hatten, haben nur rund 45 Prozent diese dokumentiert. Diese Diskrepanz könne durch die Einführung der Widerspruchslösung aufgehoben werden, so die Befürworter der Widerspruchslösung.
Zur Debatte im Bundestag steht noch ein dritter Gesetzesvorschlag. Ihn hat eine kleinere, ebenfalls fraktionsübergreifende Gruppe von 58 Parlamentarierinnen und Parlamentariern eingebracht. Sie fordern, die gegenwärtige Regelung der Zustimmungslösung beizubehalten, diese aber um Aufklärungs- und Informationsangebote zu erweitern.