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EU geht gegen "Greenwashing" in der Werbung vor
"Grün", "nachhaltig", "klimaneutral" - eine ab heute geltende EU-Richtlinie soll für mehr Klarheit bei Umwelt-Aussagen sorgen. Kritik gibt es an der deutschen Umsetzung. Was passiert nun mit Produkten in alten Verpackungen?
Eine neue EU-Richtlinie hat den Berliner Unternehmer Philipp Siefer zuletzt ziemlich gestresst: "Das hat uns fast den Kopf gekostet." Und dabei finde er die Idee dahinter eigentlich gut, denn es geht um Nachhaltigkeit. Sein Unternehmen einhorn, ein Hersteller von Periodenprodukten und Kondomen, hat im vergangenen Jahr schließlich noch den Deutschen Nachhaltigkeitspreis bekommen. Das Problem bei der Richtlinie sei die Umsetzung. Ähnliches sagen auch andere deutsche Unternehmen.
Seit heute gilt die sogenannte EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen. Wegen ihres englischen Namens ist sie auch als EmpCo-Richtlinie bekannt. Oder einfacher: Es geht um Regeln gegen Greenwashing, mit denen die Europäische Union Verbraucher vor irreführenden Umwelt-Aussagen schützen will.
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Merken werden Verbraucherinnen und Verbraucher die neuen Regeln zum Beispiel beim Einkauf in der Drogerie oder im Supermarkt. Viele Verpackungen, auf denen gerade Begriffe wie "umweltfreundlich", oder "grün" stehen, werden bald anders aussehen. Die neue EU-Richtlinie verbietet die Verwendung solcher allgemeinen Begriffe, wenn sie nicht klar begründet und nachgewiesen werden können. Gleiches gilt bei Werbung.
Das schütze nicht nur Verbraucher, findet die EU-Abgeordnete Delara Burkhardt. "Die Regeln helfen auch Unternehmen, die wirklich in Umweltschutz investieren, weil sie nicht mehr gegen bloße Versprechen konkurrieren müssen", sagt die SPD-Politikerin.
Der Handelsverband Deutschland unterstützt das Ziel der Richtlinie, gegen Greenwashing vorzugehen. Für die Unternehmen bestehe aber Rechtsunsicherheit, was die konkreten Vorgaben und Bedingungen angeht. "Da wissen unsere Unternehmen teilweise noch gar nicht, was der Rahmen und der Anspruch in der Umsetzung ist", kritisiert Stephan Genth, Hauptgeschäftsführer des HDE.
Klarer dürfte das bei dem Begriff "klimaneutral" sein. Den dürfen Unternehmen laut der Richtlinie nicht verwenden, wenn sie sich damit auf eine CO2-Kompensation außerhalb der Wertschöpfungskette beziehen. Also, wenn sie zum Beispiel für das Pflanzen von Bäumen bezahlt haben.
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Außerdem werden viele Siegel verboten, die mit Nachhaltigkeit werben. Die neue Richtlinie erlaubt nur noch Siegel, die auf einem externen Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen vergeben werden.