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Garantie und Gewährleistung: EU führt einheitliche Label ein
von André Westphal
28. Sep. 2026 |
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In der EU sind ab sofort zwei neue Kennzeichnungslabel für Produkte Pflicht. Diese sollen bei Verbrauchern für mehr Transparenz sorgen, was Garantie und Gewährleistung betrifft. Eine der Kennzeichnungen ist das sogenannte Gewährleistungslabel. Das betrifft eher den Handel als Hersteller. Händler müssen, zum Beispiel im Kassenbereich, darauf hinweisen, dass Verbraucher zwei Jahre lang ein Recht auf die gesetzliche Gewährleistung haben.
Im Gewährleistungszeitraum haben Verbraucher Anspruch auf kostenlose Reparaturen oder Ersatz. Achtung jedoch: Die Beweislastumkehr bleibt wie gewohnt. Das heißt: Bei einem Gewährleistungsfall, bei dem Unklarheit besteht, müsste der Händler im ersten Jahr nachweisen, dass es sich nicht um einen Mangel des Produkts, sondern z. B. um unsachgemäße Nutzung durch euch handelt. Nach 12 Monaten kehrt sich die Beweislast um. Ihr müsstet dann also nachweisen, dass der Fehler von Anfang an beim Produkt lag. In der Praxis bestehen Händler aber selten darauf und zeigen sich meistens kulant.
Das Gewährleistungslabel wird jedenfalls in seiner Gestaltung vorgegeben und muss vom jeweiligen Händler deutlich sichtbar platziert werden. Das kann z. B. auf einem Poster im Kassenbereich geschehen. Auch Online-Shops müssen das Label nutzen und können es als allgemeinen Hinweis einblenden, z. B. im Warenkorb. Enthalten sein muss immer ein QR-Code, der euch zu einer Website mit weiteren Informationen über Garantie und Gewährleistung lotst. Wird das Label gedruckt, muss es mindestens DIN-A4-Größe haben. Ladengeschäfte haben die Wahl, ob sie das Label farbig oder schwarz-weiß nutzen. In Online-Shops muss es farbig sein (via Heise).
Dazu kommt dann das GARAN-Label, das ihr im Artikelbild seht. Das betrifft direkt die Hersteller - mehr Informationen gibt es auf dieser EU-Website. Hersteller müssen diese Kennzeichnung nutzen, wenn sie zusätzlich eine freiwillige Garantie geben. Es ist ja bei Technikprodukten sehr verbreitet, dass etwa 3 oder sogar 5 Jahre gegeben werden, wenn die Hersteller von der Haltbarkeit ihrer Produkte sehr überzeugt sind. Wobei solche verlängerten Garantien auch oft an eine Registrierung gekoppelt sind.
Jedenfalls soll das GARAN-Label transparent auf einem Produkt ausweisen, wie viele Jahre der Hersteller eine freiwillige Garantie gewährt. Hersteller müssen dieses Label aber nur dann nutzen, wenn sie eine freiwillige gewerbliche Garantie geben, die mehr als zwei Jahre gilt, das gesamte Produkt und nicht nur Teilkomponenten betrifft und keine Mehrkosten verursacht.
Die beiden neuen Label sind EU-weit identisch. Ihr bekommt also folgerichtig z. B. in Spanien das gleiche Label wie in Deutschland zu Gesicht.
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