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Neues Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz: Wie ist die Bilanz nach einem Jahr?
Die Urne beigesetzt im Fluss, ein Erinnerungsstück gefertigt aus der Asche des Verstorbenen: Seit einem Jahr sind in Rheinland-Pfalz neue Bestattungsformen möglich. So fällt die erste Bilanz aus.
"Ein neues Bestattungsgesetz war nötig. Die Neuregelung kommt gesellschaftlichen Entwicklungen nach", sagt Roland Thome nach seinen Erfahrungen im ersten Jahr. Thome leitet gemeinsam mit seiner Frau das Bestattungsinstitut Lieser in Trier. "In unserer Region sind manche Angehörige früher nach Luxemburg gefahren, um dort die Asche auf einer Wiese beim Krematorium verstreuen zu lassen. Das war eine der wenigen Möglichkeiten eines pflegefreien Grabes."
Thome hatte als Sargträger in dem Familienbetrieb angefangen, um sein BWL-Studium zu finanzieren. Dann lernte er dort seine Frau kennen. Der 60-Jährige schaut auf eine jahrzehntelange Berufserfahrung zurück. "In den vergangenen Jahren haben Hinterbliebene nachgefragt, die Asche etwa mit nach Hause nehmen zu dürfen", erzählt Thome. "Auch Flussbestattungen in der Mosel waren immer wieder mal ein Thema. Mit dem alten Gesetz ging das aber nicht."
Das Bestattungsgesetz ist seit einem Jahr in Rheinland-Pfalz in Kraft. Die inzwischen abgewählte Ampel-Landesregierung hatte das alte Gesetz reformiert, um dem Wunsch nach mehr Selbstbestimmung nachzukommen.
Roland Thome und seine Frau Monika Loch führen ein Bestattungsinstitut in Trier.
Das Gesetz bietet neue Bestattungsformen: So wurde der Friedhofszwang gelockert. Jetzt dürfen Angehörige die Urne auch mit nach Hause nehmen. Dort können sie die Asche aufbewahren oder auf einem privaten Grundstück verstreuen. Zudem ist es erlaubt, eine Teilmenge der Asche zu entnehmen. Daraus kann Erinnerungsschmuck oder sogar eine Schallplatte gefertigt werden. Auch sind erstmals in Deutschland Flussbestattungen erlaubt - in Rheinland-Pfalz in den vier Flüssen: Rhein, Mosel, Lahn und Saar. Ein Verstreuen der Asche von Brücken oder Ufern ist aber verboten.
Um Missbrauch vorzubeugen, gelten strenge Regeln: Der Verstorbene muss die neuen Bestattungsformen zu Lebzeiten schriftlich verfügt haben. Die Angehörigen können nicht nachträglich eigenmächtig entscheiden. Der Verstorbene muss den letzten Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz gehabt haben. Und: Die Beisetzung wird von einem Bestattungsunternehmen durchgeführt.
Rheinland-Pfalz hat nun ein Bestattungsgesetz, das mehr Möglichkeiten als in anderen Bundesländern eröffnet.
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Auf seinem Laptop scrollt Thome zu der entsprechenden Regelung zur Flussbestattung und atmet einmal tief durch. "Nach dem neuen Recht sind Flussbestattungen in unserer Region praktisch kaum möglich. Die Mosel führt nicht genügend Wasser." Dafür ist - so wörtlich - ein "mittlerer Abfluss" nötig. In Trier beträgt dieser laut Thome 267 Kubikmeter Wasser pro Sekunde. Das entspreche einem Pegelstand von 304 Zentimeter, erklärt Thome. "Derzeit haben wir aber nur rund 2,20 Meter. Die behördlich vorgeschriebene Wasserhöhe hatten wir zuletzt im April."
Das ist ein Problem für den Bestatter, denn im Herbst geht die Personenschifffahrt in ihre Winterpause. Das gleiche gilt für Bootsverleiher. "Die Asche muss aber aus einem fahrenden Gefährt in den Fluss gegeben werden. So will es das Gesetz. Alternativen wie Tret- oder Paddelboot sind nicht vorgesehen."