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EU-Verbraucherschützer gehen gegen Ingame-Währungen in neun Spielen vor
Europas Verbraucherschutzbehörden prüfen Ingame-Währungen in neun Spielen, darunter „Minecraft“ und „Valorant“. Auch Crytek und InnoGames sind betroffen.
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Die Verbraucherschutzbehörden der EU gehen gegen neun Videospielfirmen vor, die Ingame-Währungen in ihre Spiele implementieren. Es geht unter anderem um die Spiele „Minecraft“, „Valorant“ und „Clash of Clans“, teilte die EU-Kommission am Mittwoch mit. Auch die deutschen Firmen Crytek und InnoGames werden untersucht.
Die ausgewählten Spiele müssten genauer bewertet werden, heißt es in der Mitteilung der Kommission. Ein koordiniertes Verfahren sei nun eingeleitet worden. Im Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC) arbeiten die nationalen Verbraucherschutzbehörden unter Koordination der EU-Kommission zusammen, wenn ein möglicher Verstoß Verbraucher in mehreren EU-Staaten trifft.
Betroffen sind „Hunt: Showdown 1896“ von Crytek, „Forge of Empires“ von InnoGames, „Candy Crush Saga“ von King und „Minecraft“ von Mojang. Die Liste umfasst außerdem „Mech Arena“ von Plarium, „Gardenscapes“ von Playrix, „Valorant“ von Riot Games, „Clash of Clans“ von Supercell und „For Honor“ von Ubisoft. Die Spiele wurden stichprobenartig ausgewählt, um verschiedene Marktsegmente abzudecken.
Die Verbraucherschützer beanstanden Premium-Währungen, die Spieler für echtes Geld kaufen und im Spiel gegen Gegenstände eintauschen können. Weil die Shops ihre Preise nur in dieser Währung ausweisen, lässt sich der tatsächliche Preis oft nur durch Umrechnen ermitteln. Die angebotenen Pakete liefern außerdem oft Ingame-Währung, die nicht perfekt mit den kaufbaren Items aufgeht. Oft bleibt nach dem Kauf also ein Rest, der zum Nachkaufen animiert.
Die Behörden verlangen deshalb, dass die Firmen Preise in echtem Geld anzeigen und auf verschleiernde Mehrfachwährungen oder Umtauschmechanismen verzichten. Spieler sollen sich nicht gezwungen fühlen, übermäßig viel Währung zu kaufen, um voranzukommen. Außerdem müssen sie über ihr 14-tägiges Widerrufsrecht informiert werden, das ausdrücklich auch für ungenutzte Währung gelten soll. Faire Nutzungsbedingungen und Schutzvorkehrungen für Kinder gehören ebenfalls zu den Forderungen.
Die Behörden berufen sich auf sieben Grundsätze, die das CPC-Netzwerk im März 2025 veröffentlicht hatte. Sie sind kein neues Gesetz, sondern die Auslegung bestehender EU-Richtlinien. Laut einer gemeinsamen Erklärung des CPC-Netzwerks nehmen die Behörden in den Verfahren zudem „Dark Patterns“ und direkte Kaufaufforderungen an Kinder ins Visier. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei Lootboxen.
Die Behörden prüfen außerdem gesondert „Diablo Immortal“ und „Call of Duty: Mobile“ von Activision Blizzard. Neben dem Verkauf von Ingame-Währungen geht es ihnen um die Erhebung persönlicher Daten, möglicherweise suchtfördernde Designs, die Standardeinstellungen der Kindersicherung, Direktmarketing an Kinder und die Sperrung von Spielkonten. Mit Activision Blizzard, King und Mojang gehören drei der betroffenen Firmen zu Microsoft. Heise online hat Microsoft um Stellungnahme gebeten.
Der europäische Verbraucherverband BEUC hatte den Stein im September 2024 ins Rollen gebracht: Damals reichten BEUC und 22 Mitgliedsorganisationen Beschwerde bei der EU ein, unter anderem gegen Activision Blizzard, Electronic Arts, Epic Games und Mojang. Die Branchenverbände Video Games Europe und EGDF warfen dem CPC-Netzwerk nach Veröffentlichung der Grundsätze dagegen fehlgeleitete Auslegungen des EU-Verbraucherrechts vor, wie sie in einer gemeinsamen Stellungnahme schrieben.